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Jumpman
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vor 4 Jahre
Hallo Zusammen,

kann jemand aus rechtlicher Sicht bzw. aus Sicht ordnungsgemäßer Buchhaltung mir erläutern wir genau man mit Exportaufträgen umgehen muss?

Aktuell haben wir das Szenario, dass wir vor WA Buchung bereits die Rechnung stellen für Zollanmeldung etc.

Somit kann es passieren, dass die Rechnung im Vormonat als Erlös gebucht wird der Warenausgang allerdings z.B 6 Wochen später erfolgt. Somit erfolgt der Aufwand erst z.B. im Oktober obwohl die Rechnung bereits im August gestellt wurde.

Normalerweise müsste ja das Belegdatum der Faktura nach WA angepasst werden damit auch die Zahlungsbedingungen etc. richtig laufen.

Somit würde hätte ich nachher 1 Rechnung mit 2 unterschiedlichen Rechnungsdaten.

Mir ist der Gesamtprozess hier nicht klar, wie man hier richtig arbeiten muss.

Aktuell hat unser CO hier logischerweise Einwände, dass Aufwand und Erlös monatlich dann auseinanderlaufen.

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus

CO1307
vor 4 Jahre
Hallo,

wir haben auch einige Gesellschaften, bei denen Vorfakturen erzeugt werden.

Rein bilanziell werden dann für diese Objekte über WiP-/Ergebnisermittlung entsprechende Rückstellungen (in diesem Fall 'Rückstellungen für fehlende Kosten') aufgebaut. So dass, in diesem Monat Erträge und Kosten beieinander sind.

Werden dann die 'echten' Kosten gebucht und der Auftrag abgeschlossen so werden die Rückstellungen wieder abgebaut und saldieren sich in dem entsprechenden Kosten-Folgemonat zu Null.

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.

Grüße

Marén