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exberliner
vor 5 Jahre
Hallo Zusammen,

bei uns ist die Prokollierung im Produktivsystem eingeschaltet, im Entwicklungssystem jedoch nicht. Das habe ich bei anderen Firmen so noch nicht gesehen, und macht die Suche nach Änderungen (wer/wann) schwierig.

Die Aussage war, dass die Prokollierung so viel Platz braucht und deswegen im Entwicklungssystem nicht aktiviert wird, und im Produktivsystem die Protokollierung auf Wunsch der WP aktiviert ist, aber aus Platzgründen regelmäßig die Protokollierungsdaten gelöscht werden müssen.

Könnt Ihr das nachvollziehen - klingt das plausibel?

Danke!

Exberliner

Förderer

Roland G
vor 5 Jahre
Hallo Exberliner

Als Auditor kenn ich das Thema und leider unglaublich.

Ein Kunde hat es gerade umgekehrt, d.h. protokolliert im Entwicklungssystem und nicht im Produktivsystem - wegen Performancegründen.

SAP sagt klar aus, dass die Protokollierung nicht Ursache ist für Performanceprobleme.

Dann eine Frage - Von welcher Protokollierung ist die Rede?

1. Änderungsbelege protokollieren

Betrifft die Kundendaten und ist sowieso aktiv, kann man nicht ausschalten (nur wenn im

Data Dict das Feld deaktiviert ist, ist aber praktisch schwierig umzusetzen)

2. Tabellenprotokollierung

Betrifft die Customizingtabellen.

Da wird es wohl nicht so sein, dass tagtäglich hunderte Änderungen gemacht werden.

Also Frage - Wieviele Personen und Customizinganpassungen werden wohl gemacht pro Tag.

Eher wenig - Fazit ist, dass Platz nicht verschwendet werden kann.

lieber Gruess

Roland

exberliner
vor 5 Jahre
Hallo Roland,

es geht um die Tabellenprotokollierung, also Protokollierung von Customizing-Tabellen.

Es sind wechselnde Teams, die kommen und gehen, im Customizing aktiv. Da ist es oft sehr hilfreich feststellen zu können, wer, wann, welche Änderung am Customizing gemacht hat.

Dein Fazit verstehe ich nicht. Bist Du für ein Einschalten im Entwicklungssystem, oder nicht? Und, kann man es dann im Produktivsystem ausschalten? Wie wird das gehandhabt, aus Deiner ERfahrung aus?

In den SAP-Systemen bei verschiedenen Firmen kenn ich nur die Customizing-Protokollierung im Entwicklungssystem, und zwar ohne Löschen der Daten.

Danke, Exberliner

Roland G
vor 5 Jahre
hallo Exberliner

Ich bin für das Einschalten auf beiden Systemen, da auf beiden Systemen unterschiedliche

Aufgaben und Verantwortlichkeiten vorliegen.

Auf dem Produktivsystem "muss" protokolliert werden, damit die gesetzlich erforderliche Nachvollziehbarkeit gewährleistet werden kann.

Achtung: Hier müssen 2 Einstellungen aktiviert werden! 1. Die Tabellenprotokollierung und 2. Die Tabellenprotokollierung durch Transportimport - Sonst nützt die Aktivierung nichts.

Auf dem Entwicklungssystem muss natürlich auch gesetzlich die Nachvollziehbarkeit sichergestellt sein. Es kann ja sein, dass z.B. Customizing-Einstellungen gemacht werden, wieder Rückgängig gemacht werden oder nicht transportiert werden.

Und die Protokolle müssen 10 Jahre bzw. gemäss gesetzlicher Aufbewahrungspflicht vorhanden sein.

Nochmals: Die Datenmengen für diese Tabellen sind aus meiner Sicht verschwindend klein, da ja nicht

dauernde Anpassungen erfolgen.

lieber Gruss

Roland

exberliner
vor 5 Jahre
Vielen Dank, Roland. Eine Frage noch, weil ich bei Dir Wohnort Bern sehe. Gilt das auch für deutsche Firmen?
Roland G
vor 5 Jahre
Die gesetzlichen Anforderungen sind praktisch identisch, aber unterschiedlich detailliert dokumentiert. In der Schweiz verlangen die WP's leider eher Zuwenig, obwohl die Gesetze es

fordern.

Deutschland ist da weiter und forciert das Thema auch stärker.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.html 

Schaue es dir mal an - darin ist eigentlich die gesetzliche Vorgabe beschrieben und

Handlungsspielraum gibt es keinen für die Protokollierung.

Ich weiss, dass immer wieder Diskussionen aufkommen, doch die Argumente basieren auf Teilkenntnisse.

Es ist einfach zu lösen:

Ich stelle jeweils die Frage, wer trägt die Verantwortung, dass die gesetzliche Aufbewahrungspflicht

erfüllt wird und dieser Entscheid lass ich mir bestätigen.

Meine Verantwortung als Auditor liegt ja darin, dass ich den Leuten die gesetzliche Lage erläutere, wenn jemand ohne Sicherheitsgurten mit 150 durch die Stadt fährt, fahre ich ja nicht mit ;-)

Gruess

Roland

exberliner
vor 5 Jahre
Nochmals vielen Dank und schöne Grüße in die Schweiz!
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