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kdw2000
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vor 8 Jahre
Guten Tag,

folgende Frage:

In der fertigungsbegleitenden Prüfung wurde Merkmale erfasst, kann man diese stornieren oder löschen und dann hinterher das Prüflos aus dem FAUF gelöscht und neu angelegt werden?

Bin keim QM-ler, sondern Produktioner.

Danke vorab für die Hilfe.

daytona80
vor 8 Jahre
Hallo,

das hängt vom Status des PP Auftrages ab. Schau mal im Menü -> Funktionen -> Prüflos

Dort könntest du es ggf. löschen, dann den Arbeitsplan CA02 ändern bzw das Prüfmerkmal löschen und dann den Arbeitsplan im PP-Auftrag CO02 neu einlesen.


Vielen Dank und viele Grüße
kdw2000
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vor 8 Jahre
Dies geht nicht. Es wurden Merkmale erfaßt und das Prüflos läßt sicher daher nicht mehr aus dem FAUF entfernen.
daytona80
vor 8 Jahre
Du meinst, es wurden bereits Prüfergebnisse zu dem Prüfmerkmal erfasst?

Tja, Pech gehabt 😁

Warum willst du ein neues Prüflos? Nur wegen den einem falschen Prüfmerkmal?

Irgendwann ist halt der Punkt of no return erreicht! Du kannst natürlich den PP Auftrag stornieren und von vorn beginnen,


Vielen Dank und viele Grüße
kdw2000
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vor 8 Jahre
Man merkt, mein Vokabular reicht noch nicht.

Aber ist QM wirklich so starr?

In Produktion können die Rückmeldungen storniert werden und der Auftrag auf den Ursprung gedreht werden. Dachte das QM auch so arbeitet.

Da wir Montageabwicklung haben, ist das stornieren recht aufwändig.

Wanngehteslos?
vor 8 Jahre
> Aber ist QM wirklich so starr?

Es ist aus Absicht starr ausgelegt. Die Normen zur Qualitätssicherung verlangen, dass

(1) Du dir selbst durch Prüfpläne vorgibst, die vorschreiben, welche Tests zur Qualitätssicherung durchgeführt werden müssen.

(2) Das Du nachweist, dass du diese Prüfungen auch ausführst. Deshalb kannst Du aus Prüflosen auch keine Merkmale löschen, weil auch das Nichtdurchführen dokumentiert werden muss.

(3) Das auch fehlerhafte und ungültige Prüfungen dokumentiert werden (sog. Audit Trail). Man darf nicht so lange prüfen, bis das Ergebnis stimmt.

(4) Das die Prüfergebnisse nachher nicht mehr veränderbar oder löschbar sind (Nachweisfunktion).

Diese Starrheit kann in manchen Fällen tatsächlich sinnlos oder behindernd sein, aber wenn man das System öffnet, dann wäre es insgesamt nicht mehr auditfähig.

Wenn Du drei Prüfungen durchgeführt hast, dann hast du diese durchgeführt, und das muss dokumentiert sein. Und diese Dokumentation erfolgt am Prüflos.

Übrigens: Stornos an Aufträgen dienen der Korrektur von Fehleingaben, nicht zum Rückabwickeln. Schon aus Gründen der korrekten Erfassen von Kosten ist es auch hier richtig den angearbeiteten Auftrag ohne WE technisch abzuschließen, und dann einen neuen zu starten.