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exberliner
vor 5 Monate
Hallo Zusammen,

bei uns wird gerade diskutiert, ob man die neuen Standardpreise mit gültig-ab 31.12. kalkuliert und dann am 31.12. freigibt. Dadurch hat man die Umbewertung im laufenden Geschäftsjahr, und geht nicht in das neue Geschäftsjahr mit einer Umbewertung rein.

Hat jemand sowas schon mal gehört? Was wäre ein weiterer Vorteil bzw. Nachteil? Ich habe sowas noch nicht gesehen - Standard ist Kalkulation und Vormerkung Ende des Jahres und Freigabe am 01.01.

Danke!

Exberliner

Ulrich Fahrnschon
vor 5 Monate
Hallo exberliner,

ein Kunde von mir kalkuliert wenige Tage vor Jahresende für den Rest des Jahres neu, um über die "normale" Plankalkulation die Inventurbewertung zu realisieren.

Für den Zweck werden in der KP26 neue Plantarife (für 2023) gepflegt, die die Isttarife für 2023 abbilden sollen.

Das Ganze mündet dann natürlich auch in eine Umbewertung schon für 2023.

Am 2. Januar werden dann für 2024 neue Plantarife gepflegt und erneut eine Plankalkulation für 2024 erstellt. Das führt dann wiederum zu einer Umbewertung.

Auch ein interessanter Ansatz.


Viele Grüße

Ulrich

exberliner
vor 5 Monate
Hallo Ulrich,

interessant, auch ein Ansatz! Dann ist das hier nicht ganz schräg 🙂

Genau, die Inventurbewertung ist der Hintergrund. Mit dem Vorgehen will man sich die Inventurkalkulation mit manueller Deltabuchung in Periode 13 und deren Storno im neuen Jahr sparen. Da ist dann halt keine Niederstwertermittlung drin... Aber wenn das so passt...

Bei dem Vorgehen ist das Thema Isttarife in den Plantarifen ein guter Hinweis. Vielen Dank!

Und, wie Du sagst, muss man die Plankalkulation für das neue Jahr Anfang Jahr nochmal starten, um die Plantarife für das neue Jahr (basierend auf den Plankosten und den geplanten Output, Tarifermittlung mit KSPI bei uns) unterzubringen.

Das klingt für mich aber schon etwas nach Arbeitsverlagerung von Accounting (würden Inventurkalkulation/-bewertung durchführen und buchen) hin zu Controlling (kümmern sich um die Plantarife, Kalkulation bis hin zu Freigabe, x2). Bei uns sind die Stammdaten ein Problem, also muss sich Controlling da doppelt durchkämpfen durch evtl. fehlerhafte Materialstämme, Arbeitspläne und Stücklisten.

Man produziert bei Wareneingängen aus der Produktion nach Freigabe der neuen Preise Ende Dezember Abweichungen. Und Aufträge die Anfang Januar angelegt werden, bevor die neue Kalkulation freigegeben wurde.

Sauberer wäre für mich das Vorgehen: Standardpreis 1.1.-31.12., Freigabe neuer Preis 1.1. Dazu Inventurbewertung und manuelle Buchung in Periode 13 und Storno Periode 1 Folgejahr.

Wie siehst Du das?

Viele Grüße

Exberliner

Ulrich Fahrnschon
vor 5 Monate
Hallo Exberliner,

bei dem zitierten Kunden ist das keine Arbeitsverlagerung , weil da die Inventurbewertung - warum auch immer - dem Controlling obliegt. Und auch die Stammdaten erscheinen mir da ziemlich gut zu sein.

Deinen Satz mit den Abweichungen verstehe ich offen gestanden nicht ganz. Die Abweichungen werden doch immer mit Bezug zu der am "GLFT-Tag" gültigen Kalkulation ermittelt.

Unabhängig davon ist das von dir beschriebene sauberere Vorgehen natürlich der Königsweg.


Viele Grüße

Ulrich

exberliner
vor 5 Monate
Hallo Ulrich,

stimmt, es ist vermutlich anders rum. Wenn ich neu kalkuliere und den Preis freigebe, habe ich eben keine Abweichungen mehr. Die Abweichungen habe ich vorher, wenn sich der GLD seit der letzten Kalkulation verändert hat (mal nur Abweichungen auf der Einsatzseite betrachtet - Einsatzkomponenten). Bitte Info, wenn das für Dich keinen Sinn macht.

Schönes Wochenende!

exberliner
vor 4 Monate
Hallo Ulrich,

"Die Abweichungen werden doch immer mit Bezug zu der am "GLFT-Tag" gültigen Kalkulation ermittelt."

Vielleicht kannst Du mir das kurz erklären. D.h. durch den WE aus der Produktion wird der Status GLFT gesetzt. Verstehe ich das richtig, dass SAP dann bei der Abweichungsermittlung nach einer Kalkulation zu diesem Datum (Buchungsdatum) sucht und die für die Abweichungsermittlung heranzieht?

Was ist dann eigentlich mit Teillieferungen?

Danke!

Exberliner

Ulrich Fahrnschon
vor 4 Monate
Hallo Exberliner,

ja, so meine ich das - bezogen auf die Sollversion 0, mit der die Gesamtabweichung als Differenz aus Be- und Entlastung eines Fertigungsauftrags erklärt wird.

Bei der Abweichungsermittlung werden die auf Basis der am "GLFT-Tag" (technisch AFPO-LTRMI) gültigen Plankalkulation (bei anonmyer Lagerfertigung, im Falle von Kundenauftragsfertigung auf Basis der der Bewertung des Kundenauftragsbestandes zugrunde liegenden Strategiefolge) ermittelten Sollkosten den um Ware in Arbeit bereinigten Istkosten gegenübergestellt. Die Differenz wird nach Ihren Ursachen gruppiert und einzelnen Abweichungskategorien zugeordnet.

Teilieferungen sind meiner Ansicht nach irrelevant, ich möchte es aber nicht beschwören.


Viele Grüße

Ulrich