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Christian O.
vor 5 Jahre
Hallo zusammen,

unser Einkauf bemängelt das in der ME92 keine 2. Mahnung für die Kontrakte erzeugt. Es kommt hier die Meldung ME590.

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Es konnten nicht für alle Belege Mahnnachrichten erzeugt werden

Meldungsnr. ME590

Diagnose

Das System konnte nicht für alle zur Mahnung anstehenden Einkaufsbelege eine Mahnnachricht erzeugen.

Mögliche Ursachen:

•Im Nachrichtenschema sind keine Nachrichten mit folgenden Bedingungen eingetragen:

◦Bedingung 103 bei Liefer- oder Angebotsmahnung

◦Bedingung 107 bei Auftragsbestätigungsmahnung

•In der Nachrichtenfeinsteuerung ist keine Mahnnachricht für den Druckvorgang eingetragen:

◦Druckvorgang 3 für Mahnung/Erinnerung

◦Druckvorgang 7 Auftragsbestätigungsmahnung

•Für die Mahnnachrichtenart(en) sind keine Konditionssätze angelegt.

Vorgehen

Überprüfen Sie

•das von Ihnen benutzte Nachrichtenschema

•die Nachrichtenfeinsteuerung

•ob Konditionssätze für die Mahnnachrichtenarten angelegt sind

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Ich habe bereits alles zur Nachrichtenfindung geprüft.

Nachrichtenschema passt.

Feinsteuerung für 103 und 107 sind eingestellt.

Konditionssätze für EV sind auch geplegt.

In den Hinweißen auch bis jetzt noch nichts gefunden.

Bevor ich jetzt mir einen Wolf suche, wollte ich euch mal fragen, ob es überhaupt eine 2., 3., etc. Auftragsbestätigungsmahnung gibt.

Hat das wer im System und kann mir auf die Sprunge helfen?

Danke.

Gruß Christian

Förderer

professor
vor 5 Jahre
Hallo Christian,

bei Mahnnachrichten ist ein zweites oder drittes Mal nicht vorgesehen, aber man kann es ganz leicht einschalten:

Einfach in der Nachrichtenart (z.B. AUFB) das Kennzeichen für die Mehrfachversendung setzen.

Gruß

Boni

Christian O.
vor 5 Jahre
Hallo professor,

vielen Dank. It Works.

An den Hacken hab ich schon gar nicht mehr gedacht.

Problem ist nur, das nun die Nachricht auch mehrfach am Tag erzeugt werden kann.

Mal schauen was unsere Fachabteilung dazu sagt.

Immer wieder schön, wie hier alle zusammenhalten.

Nochmals Danke.

Gruß Christian.

Utah
  • Utah
  • SAP Forum - User
vor 5 Jahre
Hi,

Auftragsbestätigungen können - im Gegensatz zu Mahnung zur Lieferung - nur einmal angemahnt werden.

Gruß, Ute