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KienPa
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vor 2 Jahre
Hallo zusammen,

unsere Tochterfirma aus England hat folgende Frage:

Wenn Sie ein Material verschrotten, wird immer der gesamte Wert des Materials verschrottet. Unabhängig davon, wie weit das Material bearbeitet worden ist.

Bsp.:

Material hat folgende Vorgänge:

0010 | Waschen

0020 | Schleifen

0030 | Bürsten

Beim Schleifen (0020) geht was schief und das Material soll gleich verschrottet werden (ohne noch das Bürsten auszuführen). Da das Bürsten nicht mehr ausgeführt wurde, sollte die Verschrottung des Materials abzüglich des Vorgangs Bürsten stattfinden.

Der Wert des abzuschreibenden Materials soll also die Materialkosten + die Kosten aus Vorgang 0010 und 0020 enthalten.

Wäre klasse, wenn hier jemand eine Antwort hätte.

Hoffe ihr hattet schöne Ostern!

Gruß

KiePa