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DLo87
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vor 6 Jahre
Hallo,

in SAP besteht ja die Möglichkeit, hinter jedem Lieferanten einen Mindestbestellwert zu hinterlegen. Kann man aber auch irgendwo hinterlegen, was passiert, wenn dieser Mindestbestellwert nicht erreicht wird ?! Wenn ja, wo müsste das hinterlegt werden ?!

Also wenn z.B. der MBW von 250,00 EUR nicht erreicht wird, dann fällt automatisch ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 50,00 EUR an. Ein entsprechender Hinweis in Bestellung wäre natürlich auch nicht verkehrt...

Ich habe soeben im Q-System bei einem Lieferanten einen MBW hinterlegt und anschließend eine Bestellung (unterhalb des MBW) angelegt. Hier kam aber noch nicht mal eine Warnmeldung oder ähnliches. Muss dies separat eingestellt werden ?!

Danke für eure Hilfe!

chocholic
vor 6 Jahre
Hallo DLo87,

meines Wissens nach gibt es aufgrund des Feldes im Lieferantenstamm nur eine Warnung W203 - die kann auch nicht in eine Fehlermeldung umgewandelt werden. Die Warnung müsste aber in jedem Fall kommen.

Man kann für einen Mindermengenzuschlag eine Staffelkondition auf Kopfebene hinterlegen, die dann auf alle Positionen verteilt wird. Das gibt aber bei der Rechnungsprüfung ziemliche Probleme, weil der Lieferant den Mindermengenzuschlag ja nicht auf die einzelnen Positionen verteilt. Bei Differenzen wird es da echt schwierig nachzuprüfen.

Eine Idee wäre es auch, den Mindermengenzuschlag als "negativen" Bonus über die nachträgliche Abrechnung zu steuern. Das müsste man mal probieren, inwiefern das funktioniert. Dann wäre dieser auf jeden Fall im GLD des Artikels enthalten.

Generell würde ich empfehlen, entweder gar nicht unterhalb des Mindermengenzuschlags zu bestellen (kann man über eine Freigabestrategie einrichten oder die Meldung W203 über den Bestellbadi zum Fehler machen) oder diesen vom Einkauf Weg-zu Verhandeln und ggf. je Artikel eine Mindestmenge im Infosatz zu hinterlegen.

Hoffe das hilft.

Liebe Grüße

Choco

wreichelt