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Evil One
  • Evil One
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 11 Jahre
Hallo,

Wo finde ich die Voraussetzungen für den Systemstatus NDGF bzw. wo muss ich diesen ändern, dass ich diesen auch wieder rückgängig machen kann?

Letztlich folgendes Problem: Im Nachhinein muss ich den Sauf wieder in Arbeit geben - er wird also DOCH durchgeführt.

Leider lässt sich der Systemsstatus NDGF nicht zurücknehmen - es geht im Prinzip nur die Anzeige.

Klartext: Es kann GAR kein Status mehr zurück genommen werden (Logisch wäre natürlich, erst den Status ABGS, TABGS etc. zurückzunehmen - diese Felder sind aber in Transaktion iw32 grau/ nicht anwählbar)

Laut SAP Bibliothek heißt es, dass NDGF nur eine Anzeige zu Dokumentationszwecken erfüllt und somit sozusagen mit dem Löschen gleichgesetzt werden kann. Unterschied eben, dass NDGF noch im Archiv vorhanden ist.

Gruß

Evil One

rick
  • rick
  • SAP Forum - Guru
vor 11 Jahre
Hallo Evil One,

in der BS22 findest du u.a. auch diesen Systemstatus (I0015 bei mir) - wenn du den Button Verwendungsnachweis drückst, bekommst du hilfreiche Infos, wodurch der Status aktuell gesetzt wird bzw. was er bewirkt.

Gruß,

Eva

Evil One
  • Evil One
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 11 Jahre
Hallo Eva,

Die BS22 ist tatsächlich sehr hilfreich, danke.

Nur wie kann ich die Einflüsse des Status ändern?

Über die BS22 kommt man über Umfeld in die Anwendung Status-Schemata.

Hier kann pro Status scheinbar angeben werden, was erlaubt oder verboten ist.

Ich habe im Customizing geändert, dass "NGDF" eine Rücknahme erlaubt und dise Änderungen ins Testsystem transportiert.

Leider hat das keine Auswirkung - ich kann den Status NDGF dort noch immer nicht zurück nehmen.

Gibt es noch einen anderen Ansatz oder ist der NGDF generell mit dem "löschen" gleichzusetzen (wie es eben die SAP-Bibliothek sagt...)😕

rick
  • rick
  • SAP Forum - Guru
vor 11 Jahre
Hallo Evil One,

ich muss gestehen, dass ich noch nie so einen Systemstatus angegriffen habe (interessanterweise kann ich den Status NDGT bei mir auch gar nicht setzen), aber es reicht sicher nicht, wenn du den betriebswirtschaftlichn Vorgang zulässt. Du musst sicherlich auch definieren, dass es dann etwas gibt, das den Status NDGT auch wieder löscht. Wenn du über Umfeld - Vorgänge gehst, dann steht bei mir zumindest dort, dass die Rücknahme nichts bewirkt, somit bleibt der Status ja unverändert bestehen. Würde dort mal versuchen den Status NDGT zu löschen (sollte dann auch im Verwendungsnachweis sichtbar sein, dass es einen Vorgang gibt, der den Status löschen kann). Wäre neugierig zu erfahren, ob das klappt.

Gruß,

Eva