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vor 10 Jahre
Hallo zusammen,

ich bekommen häufiger die Frage gestellt, ob wir Sammeluser für z.B. Kommissionierplätze anlegen können.

Bin den SAP Beschreibungen habe ich bisher nichts finden können, z.B. Richtlinien für Sammeluser oder auch eine Hinweis, dass Sammeluser nicht erlaubt sind.

Vielen Dank schon mal vorab

Saute
vor 10 Jahre
Hallo,

soviel ich weiss, sind Sammeluser zulässig. Es müssen keine Named User sein.

Allerdings darf ein SAP-User nicht gleichzeitig an mehreren PCs angemeldet sein.

Gruß

Saute


Leiter Digitale Prozessoptimierung & IT

Anwendungsbetreuer PP / PM / PDM / VC / G.I.B DC

SAP ECC 6.0 EHP8

.fetox
vor 10 Jahre
Hallo,

das ist nicht richtig, wir haben in der Fertigung einen User für die Betriebsdatenerfassung (Rückmeldeterminals) der sich an vielen Terminals anmelden kann. Dieser ist technisch als Serviceuser angelegt, dies muss aber Lizenztechnisch ausgehandelt werden von Fall zu Fall soweit ich weiß..

Selbst Dialoguser können ggf. an mehreren Rechnern angemeldet sein, dies kann über einen Profilparameter in der RZ10 gesteuert werden (bei uns z.B. die gesamte IT weil wir schon mal zu einem User gehen können müssen und uns dort mit unseren Berechtigungen abmelden ohne unser SAP vorher zumachen zu müssen). Ist aber wie gesagt auszuhandeln und ggf. auch bei einer Systemvermessung zu argumentieren.

Grüße,

Olli

Saute
vor 10 Jahre
um das gehts, systemvermessung.

Technisch kannst du dich an so vielen PCs anmelden wie du willst.

Mehrfachanmeldungen werden aber von SAP mitprotokolliert und müssen dann bei einer Vermessung argumentiert werden, oder ihr bezahlt weitere User.

Solange der User nur 1 mal angemeldet ist, ist es egal welche reale Person ihn benutzt.

Problem dabei ist immer nur dann einen schuldigen zu finden. wenn dieser SAP-User was verbockt hat.


Leiter Digitale Prozessoptimierung & IT

Anwendungsbetreuer PP / PM / PDM / VC / G.I.B DC

SAP ECC 6.0 EHP8

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vor 10 Jahre
Vielen Dank für eure Hinweise. Werde mal bei der SAP nachfragen, welchen Verhandlungsspielraum wir haben 😁

Zum Thema IT Prüfung bin ich auch ein Stück weiter gekommen:

Streng ausgelegt ist die eindeutige Zuordnung der UserID zum Benutzer für die ordnungsgemäßen Buchführung unumgänglich.

Damit muss auf jeden Fall über Schichtpläne oder sonstiges ein Nachweis geführt werden!

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