Hallo,
ich habe jetzt zwar nicht alles durchgelesen, aber ich beantworte mal das komplette Thema, da es teilweise ja in allen Unternehmen die selbe Vorgehensweise ist.
Grundsätzlich kann der User angelegt und Gelöscht werden wie man möchte, den SAP schreibt Änderungsbelege. Diese müssen laut gesetzt aufbewart werden. (Darf man eh nicht löschen im SAP ohne ärger zu bekommen ;-))
Desweiteren muss man 10 Jahre aufhalten, wer die Benutzeranlage angefordert und genehmigt hat (so ists zumindest bei uns)
Die Benutzer können wie bereits geschrieben über die TA SU10, EWZ5 gesperrt bzw gelöscht werden.
Desweiteren gibt es mehrere Tools, die eine art automatisierung ermöglichen.. Scripte zB mit Quicktest.
Oder man schreibt sich einen kleinen Report, der einfach die Tabellen ausliest USR02 usw nach letzte Anmeldung usw und wenn dann das zutrifft setzt man den Status der Sperre von 0 auf 128 bnzw 64 glaub ist es...
kann sogar sein, dass es mittlerweile einen SAP Standard Report gibt.
Zur Systemvermessung:
Wenn ein Benutzer ungültig ist, wird er nicht in der Systemvermessung auftauchen. jedoch bring es wenig alle User kurz vorher zu sperren bzw ungültig zu setzten um weniger zu zahlen ... das fällt mit der zeit auf :D
Mein persönliches Fazit:
Wenn man eine große Landschaft hat hat man auch automatisch systemleichen drin. Das bedeutet man kann es nur kaum bzw fast gar nicht verhindern, die Benutzer nach austritt usw zu bereinigen. Grundsätzlich hat man eh schon ein problem bei bestimmten namen zB müller usw wen mann dann jemand mim gleichen namen anlegt.
Meine empfehlung ist daher in den meisten Fehlen bevor man an so eine Thematik ran geht immer zu klären ob es ein sauberes und revisionssicheres Konzept zur Namenskonvention gibt.
Das bedeutet eindeutige benutzernamen keine doppelten usw. Desweiteren wie man vorgeht bei Austritt und Abteilugnswechsel.
Anschließend kann man mehrere Konzepte verfolgen. Diese benutzer zu löschen und evtl SAP Office Daten vorbehalten 😉 ????
oder ob man diese Benutzer sperrt .
Eventuell setzt man auch ein gültig bis datum auf ein bestimmtes datum.
Aber man sollte immer beachte es ermöglicht somit den Missbrauch, wenn der Benutzerstamm nicht gelöscht wird.
Ein Gültig bis datum ist sehr schnell raus genommen.
Ein Kennwort für den Benutzer ebenfalls schnell zurückgesetzt und desweiteren kann dann jemand unter diesem User sich Einkaufsbelege oder ähnliche dinge ansehen, für die der benutzer berechtigungen hat.
Ich denke einfach egal wie man es macht... solange man sehr viele ein und austritte hat bekommen man das nicht mehr zu 100% sauber geregelt...