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Ivy_1706
  • Ivy_1706
  • SAP Forum - Profi Thema Starter
vor 3 Jahre
Hallo,

ich habe eine Frage zur Verfügbarkeitsprüfung. Es ist denke ich für die meisten eine sehr simple Frage, jedoch ist das in meinen Augen nirgends so erklärt, dass es wirklich glasklar ist. Sagen wir es so, man hätte es besser formulieren können.

Verfügbarkeitsprüfung OHNE (Berücksichtigung) WBZ laut SAP-Hilfe:

"Wird ohne Wiederbeschaffungszeit geprüft, wird zu jedem Bedarfszeitpunkt ohne Berücksichtigung der Wiederbeschaffungszeit die Verfügbarkeitsprüfung durchgeführt."

Das ist irgendwie total umständlich formuliert finde ich.

Das heißt nun was? Dass pauschal die WBZ ignoriert wird und SAP davon ausgeht, dass das Material immer sofort verfügbar wäre und alle erfassten Bedarfe geprüft werden? Oder was bedeutet dieser komische Satz?

Wenn dem so wäre, hätte man das ja eher so beschreiben können:

"ist das Flag 'Ohne WBZ' gesetzt, wird zu jedem Bedarfszeitpunkt der für das Material gepflegte Wert im Feld 'Gesamtwiederbeschaffungszeit' ignoriert und davon ausgegangen, dass das Material sofort zur Verfügung steht. Damit wird die WBZ im Prinzip auf 0 gesetzt und mit diesem Wert wird über die komplette Zeitleiste geprüft."

Oder funktioniert es ganz anders?

Free SPRO
vor 3 Jahre
Hallo Ivy,

ja, es funktioniert anders. Wenn nicht gegen WBZ geprüft werden kann/darf/soll dann muss dein Bedarf erstmal gedeckt sein bevor der Termin bestätigt sein kann, z.B. durch eine bestätigte Bestellung beim Lieferanten oder einen Prozessauftrag. Hierbei gibt es einige weitere Konfigurationsmöglichkeiten so dass eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Jedoch wird eher das Gegenteil von dem bewirkt was Du erwartest. Die WBZ wird nicht auf 0 sondern eher auf unendlich gesetzt.

Ivy_1706
  • Ivy_1706
  • SAP Forum - Profi Thema Starter
vor 3 Jahre
Ah ok, das heißt, es muss entweder ein dedizierter Bestand da sein, oder halt feste Zugänge wie Prozessaufträge oder Lieferavis, dann erfolgt eine Bestätigung. Eine theoretisch mögliche Bestellung zum Decken des Bedarfs wird nicht schon als Grund gesehen zu bestätigen.