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exberliner
vor 3 Jahre
Hallo Zusammen, - und ein gutes und gesundes neues Jahr!

Folgende Frage zu eine Intercompany Bestellung.

Beim Buchen eines Wareneingangs vor dem Rechnungseingang wird der der WE aus legaler Sicht mit dem Bestellpreis bewertet, aus Konzernsicht erfolgt die Bewertung im SAP Standard mit dem aktuellen Materialpreis in Konzernbewertung (Hinweis 2420690.

Es ist leider nicht sichergestellt, dass der Materialpreis bei der Anlage einigermaßen vernünftig gepflegt wird. Wenn das Material S-Preis gesteuert ist und einen Sonderbeschaffungsschlüssel auf das liefernde Werk hat, ist das kein Problem. Aber wenn es V-Preis gesteuert ist schon. Wenn z.B. im Materialstamm 0 steht, wird der WE mit 0 gebucht, und die Rechnung via IDOC mit der Kondition KW00 korrigiert den Bestandswert - soweit so gut. Aber was ist mit zwischenzeitlichen Verbräuchen z.B. für Produktionsaufträge. Oder Teilwareneingängen bzw. Teilrechnungen, wo sich schnell der GLD aufschaukelt. Eigentlich falsch. Richtig wäre es doch aus KOnzernsicht, den Wareneingang mit dem Materialpreis der liefernden Gesellschaft zu bewerten.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit als die im Hinweis beschriebene, den Wareneingangswert in Konzernwährung zu beeinflussen? Wir haben eine Kondition angelegt, die den Materialpreis des IC Senders ermittelt. Diese Kondition sollte für die WE-Bewertung in Konzernbewertung verwendet werden. Aber wie, ohne Modifikation?

Vielen Dank!

Exberliner

JWojahn
vor 2 Jahre
Hi,

ich hatte das gleiche Problem mit V-Preis Materialien. Ich habe die Konzernbewertung fortschreiben können, nur indem ich über das IDOC die Eingangsrechnung verbucht habe. Im Idoc habe ich aus dem IV-Faktura den KW00 mit gegeben und dann war die KOnzernbewertung da.

Haben Sie das Problem zwischenzeitlich anders gelöst? Ich wäre sehr interessiert.

Herzliche Grüße aus HH

exberliner
vor 2 Jahre
Hallo JWojahn,

das Problem hat sich insofern erledigt, als dass wir den SAP Standard verwenden, d.h. keine Fortschreibung der Konzernbewertung beim Wareneingang vor Rechnungseingang. Dadurch kann es zu einer Fehlbewertung in Konzernbewertung kommen, falls die Entnahme vor dem Rechnungseingang erfolgt. Das sollte bei uns selten bis nie vorkommen.

Was Sie beschreiben, ist der Wert in Konzernbewertung für den Rechungseingang, das geht über das IDOC - genau.

Viele Grüße

Exberliner

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