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exberliner
vor 12 Jahre
Hallo Zusammen,

uns ist bei einem Zahllauf die Anzahlung durchgerutscht bzw. nicht abgezogen worden. Die Schlussrechnung wurde komplett an den Kreditor überwiesen ohne das die Anzahlung die auf dem Konto steht abgezogen worden wäre.

Der Fachbereich FI fragt mich nun, wie das passieren konnte.

Die Anzahlungsanforderung wurde mit einem Zahllauf gezahlt. Als die Schlussrechnung gekommen ist, wurde diese verbucht und mit der Anzahlung verrechnet. Bei dem offenen Posten ist das Feld Rechnungsbezug leer. Es wurde ein Zahlungsfristenbasisdatum 10.4.12 eingegeben.

Der Zahllauf hat Ausführungsdatum 5.04.12. In diesem Zahllauf wurde lediglich die Schlussrechnung lt. Zahlungsvorschlagsliste selektiert und bezahlt. Schlecht...

Ich habe schon etwas im OSS die Voraussetzungen für eine Verrechnung recherchiert, und mir scheint der Grund dafür darin zu liegen, daß das Fälligkeitsdatum der Anzahlungen NACH dem Ausführungsdatum (oder Buchungsdatum) des Zahllaufs liegt und kein Rechnungsbezug enthalten ist.

Liege ich richtig ? Ist das der Grund ?

Was kann ich tun, daß der Rechnungsbezug im Anzahlungsposten übernommen wird ? Damit ist ja dann sichergestellt, daß die Anzahlung wie die Schlussrechnung fällig ist.

Danke, Exberliner

paisa
  • paisa
  • SAP Forum - Experte
vor 12 Jahre
Hallo,

kann es sein, dass Du mit einer Anzahlungsverrechnung (TA: F-54) den Bezug Deiner Anzahlung zu einer Rechnung überhaupt erst herstellen musst?

Gruß

exberliner
vor 12 Jahre
Hallo paisa,

genau das machen wir. Die Anzahlung wird mit F-47 gebucht, der Zahllauf zahlt und erstellt die Anzahlung. Nachdem die Schlussrechnung gebucht wurde, wird die ANzahlung mit der Schlussrechnung mit der Anzahlung mit F-54 verrechnet.

Wobei verrechnet nur heißt, daß die Anzahlung vom Sonderhauptbuch auf das normale Hauptbuchkonto umgebucht wird. Danach bleiben beide Posten offen auf dem Konto stehen: Schlussrechnung und Anzahlung. Der Zahllauf soll diese beiden Posten nun miteinander verrechnen und nur die Differenz überweisen.

Mit Rechnungsbezug in der Anzahlung ist das am besten. Nur weiß ich nicht, warum der Rechnungsbezug manchmal nicht gefüllt ist. Dadurch war die Anzahlung (=Gutschrift) später fällig und wurde nicht abgezogen. Daher wurde die Schlussrechnung komplett überwiesen...

Grüße

Exberliner