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Kuno Karpfen
vor 9 Jahre
Hallo zusammen,

ich stehe vor der Herausforderung dass die Belegart NB nur in einem bestimmten Werk verwendet werden darf.

über das Customizing kann ich das aber nicht einrichten.

Mein Vorschlag war das über die Brechtigungen zu steuern. Das würde dann aber bedeuten dass wir von unseren globalen Einkaufsrollen auf werksspezifischen Rollen umzustellen müssen. Das ist aber nicht gewünscht.

Hat jemand noch andere Alternativen?

Schon mal Danke für die Rückmeldungen :-)

Dormenaja
vor 9 Jahre
Hallo Kuno Karpfen,

warum genau nutzt ihr verschiedene Belegarten? Geht es hierbei nur um den Nummernkreis?

Nummernkreise können auch über den UserExit MM06E003 vergeben werden. Wenn du diesen im Einsatz hast benötigst du hierfür nicht mehr mehrere Belegarten.

Für deinen beschriebenen Fall fällt mir außer den Berechtigungen keine Lösung ein.

Liebe Grüße

Dorm

M&Mler
vor 9 Jahre
Hallo

das wird ohne Programmierung nicht gehen.

BAdI: ME_PROCESS_PO_CUST

Theoretisch könnte man über die Dispositionsgruppe andere Banf Belegarten zuordnen und diese wieder nur definierten Bestellbelegarten erlauben. Aber das ist vermutlich zu kompliziert.

Wie Dormenaja geschrieben hat, wäre es hilfreich, wenn du die Gründe für die neue Belegart beschreiben könntest.

Grüße

M&Mler

HeikoS
vor 9 Jahre
was soll denn genau erreicht werden???

in bestimmten Werken nur umlagerungsbestellung oder eigenfertigung ???

je Materialstammsatz wäre das möglich --> Dispo 2 - Sonderbeschaffungsschlüssel

157
  • 157
  • SAP Forum - Guru
vor 9 Jahre
Hallo HeikoS,

um noch einmal auf die Berechtigungen zu kommen. Du könnest eine "Mutterrolle" ohne Org-Daten anlegen und dazu je Werk Ableitungen. Dazu würde ich dann die Bestellart als Orgebene festlegen. Hier können Erweiterungen gepflegt werden.


Gruss 157
HeikoS
vor 9 Jahre
Wir wissen immer noch nicht was überhaupt erreicht werden soll bzw. warum????

warum nur ein Werk NB und bei den anderen nicht???

Vielleicht muss die Sache von einer ganz anderen Seite betrachtet werden....

Wenn nur für ein Werk die Fremdbeschaffung aktiv sein soll, hat das nicht unbedingt etwas mit Berechtigung zu tun. Oder wurden eigene Belegarten definiert, oder oder oder....