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Nane77
  • Nane77
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre

Hallo,

im Zuge der Bestandsbewertung nach der letzten Quartalsinventur sind einige Materialien nach der Niederstwertermittlung und der Gängigkeitsermittlung nicht abgewertet, sondern aufgewertet worden. Dies geschah aufgrund der Preisprüfung durch die jeweiligen Disponenten, bei der auffiel, dass einige Materialien einen Bruttowert von 0,- Euro aufwiesen. Durch die manuelle Korrektur des Handelsrechtlichen Preises 1 entstand somit eine Wertzuschreibung. Ist dies überhaupt erlaubt? Ich würde sagen: Ja, denn das Material hat auf jeden Fall einen Wert. Andere Kollegen sagen: Nein, nach Niederstwertprinzip muss der geringere Wert bestehen bleiben, eine Aufwertung ist nicht erlaubt.

Was ist richtig?

Vielen Dank und Gruß

Nane77

FiCoMicha
vor 13 Jahre

Hej Nane

wie deine Beschreibung auf mich wirkt, sind bei den betroffenen Artikeln bislang noch gar keine Preise erfasst worden. Von daher handelt es sich um keine Aufwertung im Rahmen der SAP-Inventurabwertung, sondern um einen manuellen Bewertungseingriff (sprich: Erstbewertung) durch eure Disposition, der eher einen Missstand korrigiert denn eine unerlaubte Aufwertung darstellt.

Greetz  Micha