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firahs
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vor 15 Jahre
werden eigentlich durch den Zahllauf schon Buchungen ausgelöst (also z.B. der Ausgleich des Kreditorenkontos etc) oder finden die Buchungen erst danach beim Einlesen des Kontoauszugs statt?
TigerF
vor 15 Jahre
Ja, es werden Belege (KM) erzeugt und die Posten auf dem Kreditorenkonto damit ausgeglichen.
irvine99
vor 15 Jahre

Der Buchungsweg ist so:

1. Buchung der Kreditorenrechnung: Aufwand/Material/Anlage an Kreditor

2. Buchung durch den Zahllauf: Kreditor an Dispo-/Verrechnungskonto (für diese maschinelle Buchung empfiehlt sich eine eigene Belegart z.B. BÜ für Banküberweisung

3. Abbuchung des Datenträgers aus Zahllauf vom Girokonto: Dispo-/Verrechnungskonto an Bank

 


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firahs
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vor 15 Jahre
hmmm das heisst also, die Verbindlichkeit besteht schon nach Durchführung des Zahllaufs nicht mehr und nicht erst, wenn der Kontoauszug der von der Bank kommt verbucht wird?
irvine99
vor 15 Jahre

Das in der 2. Buchung genannte Konto "Dispo-/Verrechnungskonto" ist ein Aktivkonto. Durch die Buchung Nr. 2 wird es im Haben bebucht. Also eine Verbindlichkeit. Diese wird erst mit dem Erfassen bzw. Buchen des Kontoauszuges ausgebucht.

Obwohl ich aus der buchhalterischen Ecke komme, kann ich Dir aber auf Anhieb nicht sagen, wann die Verbindlichkeit rechtlich beglichen ist.


irvine99

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firahs
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vor 15 Jahre
hmmm ok.

Aber das Kreditorenkonto ist schon mit dem Zahllauf ausgeglichen?

Ich frag mich grad im Rahmen der Intercompany Abstimmung von Konzernen.

Weisst Du nach was für kriterien das SAP Konsolidierungstool nach offenen Posten sucht?
irvine99
vor 15 Jahre

firahs schrieb:

hmmm ok.

Aber das Kreditorenkonto ist schon mit dem Zahllauf ausgeglichen?

Ja, nach dem Zahllauf ist der Kreditor selbst ausgeglichen.

firahs schrieb:


Ich frag mich grad im Rahmen der Intercompany Abstimmung von Konzernen.

Weisst Du nach was für kriterien das SAP Konsolidierungstool nach offenen Posten sucht?

Sorry, muss ich passen.


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firahs
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vor 15 Jahre
ok schade

sonst jemand ne Idee?
pennyfox
vor 15 Jahre

Ausgeglichen ist ausgeglichen.

Wenn die Zahlung zurückkommen sollte, wird der Ausgleich zurückgenommen und die Verbindlichkeit besteht wieder.

Grüße

Thomas