SAP Jobsuche bei DV-Treff


Suchen
Tbuh
  • Tbuh
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 6 Jahre
Hallo zusammen,

uns beschäftigt das folgende Problem.

Wir nutzen für Banfen, die aus IH-Aufträgen kommen ein Freigabeverfahren ohne Workflow. Das klappt so weit auch ganz gut. Die freigegebene Banf führt zu einer Bestellung, die bestellte Dienstleistung wird durch eine Firma erbracht. Der Auftrag wird dann irgendwann, wenn aus Sicht der Instandhaltung erledigt, technisch abgeschlossen. Irgendwann kommt die Rechnung und der tatsächliche Preis weicht von der Bestellung ab. Die Bestellung muss also angepasst werden. Dieses ist aber nicht möglich, weil der Auftrag technisch abgeschlossen ist. Also geht jemand dabei und nimmt den technischen Abschluss zurück, ändert die Bestellung, macht die Leistungserfassung und bucht die Rechnung. Und jetzt kommt es: Durch die Rücknahme des technischen Abschlusses wird die Banf entlöscht (das ist ja auch ok!) und erhält im Freigabeprozess erneut den Status "In Freigabe" (!!!!). Steht also wieder zur Freigabe an. In dem Zeitfenster von Rücknahme des technischen Abschlusses bis zum erneuten technischen Abschluss (wenn der erneute technische Abschluss vergessen wird, sogar noch sehr viel länger)steht die Banf also wieder nach einer Freigabe zur Bearbeitung an.

Ich finde keine Möglichkeit dieses irgendwie zu beeinflussen, weder im Freigabeverfahren noch im technischen Abschluss.

Knabbert vielleicht jemand an Ähnlichem, oder hat einen Tipp für mich?

Oder greift hier nur ein organisatorischer Lösungsansatz?

Gruß

Tbuh

daytona80
vor 6 Jahre
Hallo,

soweit ich mich erinnere gibt es 2 Zeitpunkte zu welchen die Band abgelegt wird, Sofort oder bei Freigabe. Dort ggg mal probiert oder angesetzt?


Vielen Dank und viele Grüße
Tbuh
  • Tbuh
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 6 Jahre
Hallo Daytona80,

das Problem hat aber mit der Freigabe aus dem Auftrag heraus nichts zu tun.

Es handelt sich um ein nachgelagertes "Freigabeverfahren ohne Workflow". Da muss also noch jemand der die entsprechende Berechtigung hat sich die Banf über die ME55 /ME54N anschauen und explizit sagen, dass das so ok ist und beschafft werden kann (freigeben).

Trotzdem vielen Dank für die Info!

Gruß

Tbuh