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vor 15 Jahre

Ich wollte innerhalb eines internen Projekts die Kostenarten/Leistungsarten mal in Gruppen zusammenfassen.
Dabei wollte ich das FI (GuV) bis zu dem Betriebsergebnis mit dem CO harmonisieren
(laut Praxis wohl mittlerweile beliebte Vorgehensweise...).

Kostenarten/Leistungsarten wurden auch schon angelegt, allerdings wurde hier komplett die GuV abgebildet.

Soweit ja kein problem, aber was ist mit solchen Konten wie z.B. "Erlöse aus Vermietung Büroräume",
diese stellen ja nach der Lehre der Kostenrechnung keine Leistungen dar,
weil sie ja nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben. Diese stehen aber in der GuV in den
Umsatzerlösen (damit auch im Betriebsergebnis). Klar ist das ich eine Abgrenzung hier machen muss, aber damit kann die
GuV niemals mit dem CO-PA übereinstimmen? Oder mach ich nur einen Denkfehler?

Vielen Dank für die Hilfe

co-consult
vor 15 Jahre
Hallo,

verstehe zwar nicht alles von deinen Ausführungen, kann dir aber sagen, dass du entweder deiner Buchhaltung beibringen musst, dass Erlöse aus Vermietung Büroräume ins neutrale Ergebnis müssen (Buchhalter wissen sowas aber normaler Weise von alleine) oder aber du solche Sachverhalte z.B. auf CO-Innenauftrag buchen lässt und diesen dann ins Betriebsergebnis abrechnest - wohl wissend, da es da nicht hin gehört, aber - wie du schon sagst - ansonsten kannst du schwerlich Betriebsergebnis aus FI und CO abstimmen.
Viele Grüße

Ulrich