SAP Jobsuche bei DV-Treff
fatma
  • fatma
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 23 Stunden
Seid gegrüßt Leidensgenossen, ich habe folgendes Problem:

wir haben Obligos eingerichtet. Der Workflow Freigabeprozess Banf sieht es vor, dass die Banfen ebenfalls in die Obligos miteingerechnet werden. Ich war bisher der Überzeugung lediglich Bestellobligos in die Obligos laufen zu lassen nicht die Banf Obligos. Die Banf Obligos sind ja nicht verbindlich, erst die Bestellung löst eine gewisse Verbindlichkeit aus. Dadurch dass Banfen ebenfalls in die Obligos reinfallen, haben wir ein Ust Problem. Und zwar sind Banfen Netto, erst die Bestellung schlägt die MWst drauf, sodass der Bruttobetrag als Obligo dasteht. Wir sind nämlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Vorsteuer landet im Aufwand. Durch den Nettoausweis der Banf, die ja den Freigabeprozess anstößt, müssen wir eine Schattenrechnung führen und die MWST zu addieren, um das Budget richtig zu verbrauchen. Würde nämlich die Banf bei den Obligos außen vor bleiben, so hätte man nur das Probliem des Zeitverzugs bei den Obligos. Die banf wird ja nicht ohne Grund kreiert, schließlich läuft diese ja nach Freigabe in eine Bestellung über und ist folglich auch in den Obligos drin.

Die Obligos sollen ja zeigen, dass Planwerte verbraucht werden, dies ist nicht der Fall bei einer bloßen Bedarfsmeldung (Banf). Erst die Bestellung führt meiner Meinung zu einem Budgetverbrauch. Wie seht ihr das? Habt ihr auch vergleichbare Situation?