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vor 19 Jahre
Guten Tag zusammen,

mich beschäftigt momentan eine frage bezüglich der Quellensteuer. Folgende Fragestellung, folgendes Beispiel.

Mein Lieferant ist von der Quellensteuer bis 31.10 befreit. Meine Rechnung wird am 25.10 erfasst. Buchungsdatum ist der 25.10. Reguliert wird am 4.11. Nun ist die befreiung der Quellensteuer ausgelaufen  die Quellensteuer wird berechntet. Meiner Meinung nach ist aber das Datum der Leistungserbringung (in diesem Fall noch Oktober) und nicht das Datum der Zahlung maßgeblich, oder?

Hat dieser Prozess seine Richtigkeit? (Gesetzlich? oder nur SAP-Logik??)  :)

Wäre nett wenn ich eine kurze Info erhalten könnte.

Besten Dank.

Gruß Peter S.

Event Horizon
vor 16 Jahre
Ja, das ist richtig, es ist ist aber wohl eher ein organisatorisches Problem, daß der Lieferant Euch immer mit einer aktuellen Bescheinigung versorgt.
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