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Ranganga
  • Ranganga
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 17 Jahre

Hi Leute,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich jetzt im richtigen Forum bin, aber ich habe folgende Frage. Über Links oder Verweise, wäre ich sehr dankbar.


"Wenn ein User ausscheidet, ist es dann üblich (im Standard der SAP-Welt) diesen User zu löschen oder wird dieses Ausscheiden über 'gültig-bis' gehandelt? Evtl. wg. gewisser Nachweispflichten... "

Gibt es irgendwelche rechtlichen Auflagen ?

Danke im Voraus

Gruß Ranganga

derdancer
vor 17 Jahre
Hi!

Ohne an rechtliche Belange zu denken, würde ich einen User (ausgenommen vielleicht Test-User in Entwicklung und QS) niemals löschen.

Diese User haben System gearbeitet, Daten verändert und hierzu sogar (meist Unmengen) an Belegen erzeugt. Ich fände es fatal, wenn es zu den Änderungen keinen User mehr gibt.

Also, "gültig bis Datum" setzen und deaktivieren; im HR ggf. aus T77UA, T77UU und T513A löschen; ggf passenden IT0105, ST0001 Satz ebenfalls abgrenzen

Guido
--

SAP HR / HCM Berater, Schwerpunkt Berechtigungen

waltersen
vor 17 Jahre
Hallo,

ich arbeite bei einem sehr sicherheitsbewussten Arbeitgeber und bei uns werden die User gelöscht. Warum auch nicht ? In den Änderungsbelegen steht weiterhin die Benutzerkennung.
Der Werdegang des User lässt sich über SUIM nachvollziehen.

Ich kann mich nicht erinnern, dass diese Praxis jemals von der Revision angemerkt wurde. Ich finde ein nicht gelöschter User ist eher ein Sicherheitsrisiko, da man ihn potentiel missbrauchen kann.

Schönes Wochenende
Basis-Sklave
vor 17 Jahre

Hallo,

habe grade wieder ein Security audit hinter mir. Löschen  von Usern kein Problem. Aber das Verfahren sollte in einem Guideline dokumentiert sein. Z.B. Löschen nach 90 Tagen letzter Logon als grundsätzliches Verfahren oder auf schriftl. Einzelanweisung.f Anweisung durch HR. Außerdem sollte natürlich nicht jeder User löschen können. Ansonsten wird es alles im SAP aufgezeichnet und ist jederzeit auswertbar.

 

Gruß

Basis-Sklave

 

 

 

 

 

Ranganga schrieb:

Hi Leute,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich jetzt im richtigen Forum bin, aber ich habe folgende Frage. Über Links oder Verweise, wäre ich sehr dankbar.


"Wenn ein User ausscheidet, ist es dann üblich (im Standard der SAP-Welt) diesen User zu löschen oder wird dieses Ausscheiden über 'gültig-bis' gehandelt? Evtl. wg. gewisser Nachweispflichten... "

Gibt es irgendwelche rechtlichen Auflagen ?

Danke im Voraus

Gruß Ranganga