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Hartz
  • Hartz
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 10 Jahre
Hallo,

zu einem Prüflos aus der Fertigung wurde versehentlich der Verwendungsentscheid erzwungen und nun kann keine Buchung zu dem Vorgang im Fertigungsauftrag erfolgen.

Kann mir jemand sagen, ob und wie dieser Verwendungsentscheid zurückgenommen werden kann.

Viele Grüße

Barbara😕

daytona80
vor 10 Jahre
Hallo Barbara,

das vorzeitige "Erzwingen" des Prüflosabschlusses im VE kann über eine Berechtigungsobjekt eingeschränkt werden.

Ihr wollt eine Leistungsrückmeldung auf den Fertigungsauftrag erfassen? CO11N?

Bei uns können auch nach treffen des VE noch Leistungsrückmeldungen auf den Fertigungsauftrag erfasst werden. Ich sollte meinen das ist Standard, daher wäre es interessant weshalb es bei euch nicht möglich ist.

Edit: "Parameter zur Auftragsrückmeldung" im Customizing. Hier kann das Systemverhaltung bei fehlenden Prüfergebnissen gesteuert werden.

Eine Rücknahme des Prüfabschlusses ist glaube ich nicht möglich.

Grüße


Vielen Dank und viele Grüße
Hartz
  • Hartz
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 10 Jahre
Hallo daytona80,

danke für den Hinweis. Ich habe die Auftragsparamter geändert auf "Information" und jetzt kann der Auftrag auch zurückgemeldet (CO11N) werden.

In der SAP Einstellung für Standardfertigungsaufträge (PP01) ist diese Einstellug auch gesetzt, das hast Du recht, aber in diesem Fall haben für eine gecustomizde Auftragsart genutzt, die (warum auch immer, vielleicht frühere QM Anforderung) fehlende QM Ergebnisse als "Fehlermeldung" eingestellt hatte.

Nochmals danke und viele Grüße

Barbara😁