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mayflower
vor 18 Jahre
Hallo,
kann mir jemand sagen wie die Steuerfindung (MWST) beim Intercompany Geschäft aussieht? Eine Gesellschaft befindet sich in der Eu und die andere Gesellschaft in einem Drittland. Ist es generell immer so dass keine Steuer bezahlt weden muss wenn beide über eine UStID verfügen? Ich danke euch für jeden Tip.
Schnicki
vor 18 Jahre
Die Umsatzsteueridentifikation ist nur gültig innerhalb der EU. Ein Unternehmen im Drittland hat somit keine Umst-Id.

Es scheint nur auf dem ersten Blick so, dass keine Steuer fließt. Anstelle der Mehrwertsteuer sind im anderen Land Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Bei einigen Ländern (z. B. Ukraine) kann diese Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer gelten gemacht werden. Somit kann die Einfuhrumsatzsteuer auch nicht zurückerstattet werden.

Grundsätzlich ist die Steuerfindung bem Intercompany-Vorgang wie ein Vorgang mit einem Dritten (Lieferant bzw. Kunde) zu behandeln.