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Georgia
  • Georgia
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 12 Jahre

Hallo zusammen,

 

kennt sich jemand von euch mit dem Steuermeldedatum aus?

Ich hab die Beschreibung, die meiner Meinung nach alles und nichts sagend ist, durchgelesen.

Wenn ich es richtig verstehe, würde es heißen, dass man es so aussteuern könnte, dass z.B. die EUSt, die im Mai abgebucht wird, aber für April vom "Finanzamt in Rechnung gestellt wurde" mit dem Steuermeldedatum gekennzeichnet wird.

Damit würde es dann in der USt Voranmeldung irgendwie gekennzeichnet sein, dass es eigentlich zu April gehört?

 

Geht es in SAP überhaupt, dass man Vorgänge für die USt so kennzeichnen kann, dass diese eigentlich zum Vormonat gehören?

Immer unter der Prämisse, dass der Vormonat schon abgeschlossen und die Buchungsperiode geschlossen ist.

 

Kennt sich hier jemand aus bzw. macht jemand von euch sowas?

 

Vielen Dank im Voraus.

leon
  • leon
  • SAP Forum - Experte
vor 12 Jahre

Hm,

also warum sollte man sowas machen? Wenn der Monat noch offen ist, kann man doch einfach die entsprechende Rechnung in diesem Monat

erfassen und anschließend die Voranmeldung für diesen Monat erstellen.

 

viele Grüße

leon

Mike_MUC
vor 12 Jahre

Hallo, ein Fall wo man sowas benötigt sind innergemeinschaftliche Lieferungen.

Diese sind nämlich spätestens in dem Folgemonat der Lieferung in der USt-Voranmeldung zu erklären, auch wenn noch keine Rechnung geschrieben worden ist.

Beispiel

 

Du lieferst nach Österreich eine Maschine im März 2011. Buchhaltung schreibt keine Rechnung.

Spätestens im April musst du die Lieferung in der USt-Voranmeldung erläutern, auch wenn du die Rechnung aus vertraglichen Gründen zum Beispiel erst im Juli schreibst. Für solche Sachverhalte kann das Steuermeldedatum verwandt werden.

Bei den meisten Firmen stellt  das kein Problem dar, da nach der Lieferung auch die Rechnung geschrieben wird.

Georgia
  • Georgia
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 12 Jahre

Hallo Mike_MUC,

 

danke für die Antwort. Aber dann wär das Steuermeldedatum ja sowas wie ich suche.

Würde man sowas auch bei der EUSt nehmen?

Also bspw. man hat ein Aufschubkonto und dieses wird für Einfuhren März erst im April vom Konto abgebucht durch die Bundeskasse. Wenn man nun diesen Geldabgang buchen würde, könnte man doch als Steuerbasisdatum den 31.03. mitgeben und somit müßte der im April gebuchte Betrag in der USt Anmeldung März erscheinen. Oder erscheint dann in der April Umsatzsteuererklärung EUSt aus März i.H.v. x EUR?

 

Oder sehe ich das falsch bzw. was löst denn dieses Steuermeldedatum in der USt-Voranmeldung aus?

Mike_MUC
vor 12 Jahre

Hi,

hier müsstest du mal mit ihrem Steuerberater sprechen. In meiner Firma übernimmt die Spedition die Importabwicklung. Sprich wenn uns die EUSt in Rechnung gestellt wird, gilt diese auch als entrichtet und wir können sie in dem Monat, in dem auch die Rechnung/Steuerbescheid ausgestellt ist also Vorsteuer abziehen.

 

Solltet ihr selbst importieren, müsstest du klären ab wann eine Einfuhrumsatzsteuer als entrichtet gilt.

Tut mir leid das ich hier nicht weiterhelfen kann.