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Rüdiger Hart
vor 3 Jahre
Das ERS Verfahren (MRRL, MRIS) errechnet die relevante Steuer aufgrund des Steuerkennzeichens im Einkaufsbeleg. Diese sind mit dem SAP Report RM06ENMW zum 01.07.2020 und dem 01.01.2021 anzupassen. Die Ermittlung der Steuer erfolgt demnach statisch und unabhängig vom konkreten Leistungserbringungsdatum z.B. aus der ML81N bei der Leistungserfassung oder vom Buchungsdatum z.B. aus der MIGO beim Wareneingang. Dies führt ggfls. zu Problemen bei der korrekten Steuerberechnung während der temporären Steuersenkung im 2. Halbjahr 2020. U.E. ist das Problem im SAP Standard nicht zu lösen. Durch eine Zusatzentwicklung konnten wir eine dynamische Steuerberechnung in Abhängigkeit des Leistungserbringungsdatums, bzw. des Buchungsdatums implementieren. Auch die Abrechnung von Belegen in einem Sammellauf ist jetzt mit unterschiedlichen Steuersätzen möglich.
professor
vor 3 Jahre
Gewiefte Firmen werden versuchen, noch möglichst viele Rechnungen mit 19 / 7 Prozent zu erhalten und die Verkäufe erst auf Juli zu datieren.

Ebenso wird es dann im Dezember / Januar sein: Alles vor dem Jahreswechsel raus, was irgendwie geht und Rechnungen von den Lieferanten erst wieder im Januar....

Rüdiger Hart
vor 3 Jahre
Ja, das ändert aber nichts am steuerrelevanten Leistungserbringungsdatum. Im B2C Geschäft mag das funktionieren, im B2B Umfeld müssen wir aber u.E. die Steuer sauber rechnen, daher war für uns die Zusatzentwicklung alternativlos.