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HolyMoly
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  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 10 Jahre
Hallo,

ich habe ein Problem bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages im gen. Beschäftigungsverbot. Ich versuche es es anhand eines fiktiven Beispiels zu erläutern:

Mitarbeiterin X bekommt ein Grundgehalt von 5000€. Hinzu kommen noch diverse variable Bezüge (Überstunden, Sonn-, Nachtarbeit etc.). In diesem Fall lassen wir es mal 1000€ pro Monat sein. X geht nun im Zuge einer Schwangerschaft in das gen. Beschäftigungsverbot worauf Sie fortan keine Überstunden, Sonn-, Nachtarbeit etc. leisten darf. Daher wird ihr der Durschnitt der letzten 13 Wochen vor dem BV als Ausgleichsbetrag ausgezahlt (§11 MuschG). Bei der Berechnung geht das System nun wie folgt vor:

Über die Summenlohnart /6H1 werden alle variablen Bezüge des Bemessungszeitraums (13 Wochen) summiert. Im Auszahlungsmonat wird dies dann tagegenau auf den jeweiligen Monat angerechnet. Für den Juni ergibt sich dann z.B. 3000€ (Berechnungsgrundlage) / 90 (Anzahl Tage) * 30 / 30 (Tage im Monat) * 30 (Tage im BV) = 1000€. Soweit so gut. Wenn die Mitarbeiterin nun doch eine Überstunde leistet, wird ihr diese natürlich vom Ausgleichsbetrag abgezogen, da die variablen Bezüge ja bereits als Durchschnitt gezahlt werden.

Nun zu meinem Problem:

Die Mitarbeiterin nimm nun 1 Woche (5 Tage) Urlaub während des BV. Für diesen Urlaub erhält sie 500€ Urlaubslohnaufschlag (100€ pro Tag). Laut MuschG zählen Tage im Urlaub (oder Krankheit) nicht als Beschäftigungsverbot. Somit verringert sich der zu Zahlende Ausgleichsbetrag. Damit ergibt sich nach obiger Rechnung: 3000€ / 90 * 30 / 30 * 25 = 833,33€. Nun wird aber auch noch der Urlaubslohnaufschlag vom Ausgleichsbetrag abgezogen. Sprich, es bleiben nur noch 333,33€ übrig. Dies passiert, da der Urlaubslohnaufschlag ebenfalls über die /6H1 in den Durschnitt einfließt und damit im aktuellen Monat (wie eine Überstunde) auch abgezogen wird.

Ich hoffe ich konnte mein Problem ausreichend erläutern. Ich sehe im Customizing keine Möglichkeit wie ich verhindern kann, dass der Urlaubslohnaufschlag abgezogen wird. Die ganze Berechnung erfolgt im Schema über die funktion DAAG BV CALC.

Ich freue mich auf Rückmeldung.

HolyMoly

HolyMoly
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vor 10 Jahre
Belina
vor 10 Jahre
Hallo HolyMoly,

Im Beschäftigungsverbot kann weder gearbeitet noch Urlaub genommen werden. Deshalb gibt es keine Lösung für den Auschlag.

Mfg Belina44

HolyMoly
  • HolyMoly
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vor 10 Jahre
Das ist so nicht korrekt, siehe MuSchG.

Hat sich aber auch schon erledigt. Lag an den Splittkennzeichen der Urlaubs-LA...