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firahs
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vor 15 Jahre
Hi Leute,

ich bräuchte eine Zahlungsbedingung die in etwa so geht: wenn das Belegdatum nach dem 15.  eines Monats ist, ist die Rechnung am 15. Arbeistag (!!) des Monats fällig.
Im Dezember wäre der15. Arbeitstag z.B. der 19.12.

Weiss einer von euch, wie ich das anlegen kann?

Danke. 🙂
Skydizer
vor 15 Jahre

morgen,

 

Du müsstest mit der Taggrenze arbeiten. Wie Du allerdings die Arbeitstage (sind es 5 oder 6 je Woche??) einbaust, kann ich derzeit nicht testen bzw. sagen. Allerdings kann ich mir schwer vorstellen, dass dies mit dem Standard abgedeckt wird.

 

gruß

LKrieck
vor 15 Jahre

Hallo,

ich denke nicht, dass so eine Abhängigkeit vom Fabrikkalender in der Zahlungsbedingung hinterlegt werden kann. Ich hatte mal eine Meldung bei der SAP aufgemacht, weil die Fälligkeit nur auf einen Werktag fallen sollte. Da bekam ich die Auskunft, dass eine Verbindung zwischen Zahlungsbedingungen und Fabrikkalender nicht vorgesehen sei und dass dies auch nicht durch Programmierung zu lösen sei.

Also unabhängig vom 15. oder nicht, Fälligkeit nur an einem Arbeitstag macht SAP nicht mit.

Grüßle

 

JM
  • JM
  • SAP Forum - User
vor 15 Jahre
Hallo,

wie soll denn jemand am 19. schon zahlen, wenn das Belegdatum erst der 22. ist? (Auch der ist ja nach dem 15.) Wenn es um eine so kurze Spanne geht, würde ich immer "Sofort fällig ohne Abzug" nehmen, 3 Tage Post-Laufzeit sind ja sowieso üblich. Kannst ja im Mahnverfahren noch 2 - 3 Kulanztage einstellen.

JM