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energy
vor 15 Jahre

Hallo,

bei uns im Unternehmen vertritt man die Meinung dass alle Rechnungen die ins Haus kommen gebucht werden müssen. Dies hat angeblich auch steuerrecchtliche Gründe.

Problem:

Bestellung hat 5 Positionen. 4 werden gleifert die 5. nicht. Rechnung kommt über 5 Positionen. Es kommt aber auch gleich eine Gutschrift über die 5. Pos.

Darf ich die Orignalrechnung nicht abändern, d. h. nur die 4 Positionen einbuchen?

Dann kann ich mir die Gutschrift ersparen, oder gibt es rechtliche Gründe oder steuerrechtliche?

Elliot68
vor 15 Jahre
Hi energy,

Originalrechnungen kürzen, abändern etc. ist aus rechtlichen gründen leider "not possible"!!! Du, resp. "Ihr" müsstet die Originalrg. an den Lieferanten zurückschicken und um Neuausstellung bitten.

Das Ganz wird seitens des Lieferanten i.d.R. jedoch über eine entsprechende Gutschrift abgehandelt.

Verstehe aber dein Problem nicht, wenn bei der Bestellung (ges. 5 Pos.), nur 4 beliefert, dann jedoch 5 berrechnet werden, müsste imho die gebuchte Rg. (sofern nicht innerhalb der Toleranz einer etwaigen Preis / Mengenabweichung) gesperrt sein, solange bis die Gutschrift über die 5. Pos. gebucht ist....

Grüsse aus N

S.

Skydizer
vor 15 Jahre

Genau,

Du bist doch Buchhalter oder? Das ist eines der GOBs!!!
Du musst beide Belege im System erfassen. Wahlweise sendet ihr alles komplett zurück und bittet um ein Beleg.

Handelt es sich um eine FI oder MM Rechnung (spielt hierfür keine Rolle)?
Bei MM-Rechnungen wäre das Zurücksenden noch wichtiger, da Du ansonsten bei der Rechnungseingangsverbuchung einen erhöhten Aufwand zu "verbuchen" hast.
(Beispielsweise bei Frachtrechnungen iVm dem LES)

Da hier jedoch die Philosopie vertreten wird zunächst alle erfassen zu müssen, musst Du dies auch so tun, wie Du die Belege erhalten hast; also einzeln.

gruß

 

energy
vor 15 Jahre

das Problem ist, dass die buchaltung es so haben wollte dass man nur bei gleicher Wareneingangsmenge mit Rechnungsmenge die Rechnung buchen kann.

Sprich in dem Fall habe ich keinen Wareneingang zu Pos. 5 gebucht da diese nie angeliefert wurde.

Wareneingangsmenge ist daher 0, auf der Rechnung habe ich aber eine Menge von 1.
Diese Rechnung kann ich jetzt nicht buchen, weil wir keine abweichungen zulassen wollen.

Gut dass der Lieferant eine Gutschrift hinterhergeschikct hat? aber wie verbuche ich jetzt beide Belege und muss ich das?

Am pragmatischten wäre woll beide Belege an Lieferaten und eine neue Rechnung einfordern aber das wird der Lieferant vermutlich auch komisch finden oder?

Einfach den Wareneingang jetzt zu buchen um die Rechnung zu erfassen und dann das ganze zu stornieren um die Gutschrift zu erfassen macht ja auch nicht wirklich sinn.

 

 

Skydizer
vor 15 Jahre

Das zunächst Einfachste ist die Belege zurückzusenden (wobei es reicht die Rechnung zurückzusenden) und eine neue, korrekte zu fordern.
Dabei hängt es allerdings davon ab, wer die Pantoffeln an hat - Ihr als Abnehmer oder der Lieferant (wenn z.b. ein großer wie DHL Dir solche Rechnungen und Gutschriften zukommen lässt, wird es schwierig als kleiner Mittelständler o.g. einzufordern...)

Welche Funktion begleitest Du eigentlich im Unternehmen?

gruß