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ellute1965
vor 14 Jahre

Guten Tag,

ich habe eine anwenderbezogene Frage:

Bei der Abrechnung unserer Fertigungsaufträge erhalte ich die Meldung, daß das Konto 891000 Ware in Arbeit nicht als Kostenart angelegt sein darf. Leider kann ich die Kostenart nicht löschen, da diese erstmalig im Januar bebucht wurde. In der Vergangenheit hat die Abrechnung immer funktioniert, da nie erforderlich war, diese Kostenart manuell zu bebuchen. Da diese KA über einen Innenauftrag bebucht wurde, war nun erforderlich, daß ich diese Kostenart in der Kostenartenrechnung anlege. Was muß jetzt tun, um die Fertigungsaufträge abrechnen zu können? Danke.

 

 

pushover
vor 14 Jahre

Hallo ellute1965,

ich bin zwar kein PP-Spezi, würde aber sagen, dass Du in der Transaktion OKG8 (Buchungsregeln für Abrechnung der Ware in Arbeit definieren) ein neues Sachkonto zuordnen musst. Leider kann ich nicht sagen, was mit den bisherigen Buchungen auf dem anderem Konto 891000 passiert. Eventuell umbuchen auf das Neue???

Nachfolgend noch der letzte Satz der Customizingerläuterung für diesen Punkt:

Für die Sachkonten, die Sie in den Buchungsregeln angeben, dürfen Sie keine Kostenarten im CO anlegen.

Vielleicht hat ein anderes Forummitglied ein weiteren Hinweis.

Gruß pushover


SAP ECC60

Anwendungsbetreuer FI/CO

ellute1965
vor 14 Jahre
Das hatte ich versucht. Ich habe eine neue Kostenart angelegt (nicht im Co) und erhielt dann die Meldung "Abgrenzungsversion 0 wird abgerechnet -> F1".

Gruß

ellute

!

co-consult
vor 14 Jahre
Du hast also ein neues Erfolgskonto angelegt, keine Kostenart.

Um dieses neue Konto jetzt als neues BV WiP-Konto zuordnen zu können, musst du kurzzeitig im Customizing der Abgrenzungsversion 0 "ausknipsen" dass diese Version nach FI abgerechnet wird. Nach dem Ausknipsen neues Konto eintragen, dann wieder "anknipsen", sprich: Zuordnung wieder herstellen.
Viele Grüße

Ulrich