Hallo zusammen,
in der Anlagebuchhaltung hab ich folgenden Fall:
Ein Wirtschaftsgut wird linear nach ND auf 8 Jahre abgeschrieben und es werden auch Zinsen berechnet. 
Nun erkannt man, dass man das Anlagegut weitere 2 Jahre, also insgesamt 10 Jahre) nutzen kann und will.
Im Bewertungsbereich 01  - bilanziell - sollen nach dem erreichen des Restbuchhwert NULL keine weiteren Abschreibungen mehr berechnet und gebucht werden.
Im Bewertungsbereich 20 - kalkulatorisch - soll über die weiteren 2 Jahre die das WG genutzt wird die AFA und der ZINS gebucht werden.
Meine Fragen: 
Wie kann ich im Abschreibungsschlüssel für den Bereich 20 hinterlegen, das nach der normale Nutzungsdauer weiter Afa und Zinsen gebucht werden ?
Hat das rechnen der Afa und Zins nach erreichen des Restwert NULL auch Einfluss auf die WERTEFüHRUNG im Bewertungsbereich ?
Muss das dann auf * ALLE WERTE ERLAUBT sein ?
Vielen DAnk für Eure Hilfe
Catfish
P.S: Kennt vielleicht jemand den genauen Unterschied was mit 
Rechnen nach Ende Plandauer und Rechnen auch unter NULL gemeint ist ?
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vor 13 Jahre
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Grund: Nicht angegeben