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anfaenger
vor 9 Jahre
Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Unvollständigkeitsprüfung im Rahmen der Aussenhandelsabwicklung.

Über VI29 kann man definieren, welche Felder z.B. bei Ausfuhren geprüft werden sollen.

Wir prüfen z.B. die Zollstellen, da diese obligatorisch für Exporte in DL sind.

Für EU-Ausfuhren ist dies aber nicht sinnvoll (da nicht benötigt), SAP erwartet dann aber trotzdem die Zollstelle, weil nicht differenziert wird, ob es DL oder EU ist.

Ich möchte gerne fallspezifisch die Zollstelle prüfen, finde leider keine richtige Ecke hierfür.

Ich würde sonst versuchen, gemäss Hinweis 118573 per Exit das UV-Schema bei Belegerfassung zu verändern. Schön ist das aber nicht.

Hat da jmd. einen anderen Ansatz oder Erfahrung?

Gruss


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
maximelio
vor 9 Jahre
Hallo,

viele Daten werden für die INTRASTAT-Abwicklung genutzt. Habt ihr diese im Einsatz?

Jedes Land hat ein Kennzeichen für die EU-Klassifizierung.

Viele Grüße

Maxi

anfaenger
vor 9 Jahre
Hi,

das ist mir schon klar, aber wie ich bereits schrieb, wird für EU-Geschäfte (also auch INTRASTAT), keine Zollstelle verlangt.

Dass jedes Land entsprechend eine Klassifizierung EU/Nicht EU hat, weiss ich auch.

Die Frage bezieht sich auf die Unvollständigkeitsprüfung, ob man hier differenzieren kann.

Gruss


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI