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exberliner
vor 2 Jahre
Hallo Zusammen,

wie behandelt man sinnvollerweise Eingangsfrachten von CO aus gesehen?

Wir haben heute einen Gemeinkostenzuschlag für Eingangsfrachten. Das schließt dann die Fracht-Konditionen (FRA1 etc.) im Einkauf aus, oder? Denn, wenn die Eingangsfrachtkosten bereits in den Rohstoffpreisen (V-Preis Steuerung) enthalten sind und nochmal ein Zuschlag stattfindet sind die Kosten doppelt im Standardpreis des Fertigmaterials.

Es gibt zwei Arten von Eingangsfrachten: normal und Sonderfrachten. Sonderfrachten werden normalerweise an Lieferanten bzw. dem Kunden weiterberechnet.

Heute werden beide Arten von Frachten auf Kostenstelle bebucht. Wenn man den Gemeinkostenzuschlag nutzt, sollte sinnvollerweise die gleiche Kostenstelle bei Eingangsrechnungen belastet werden, wie auch bei der Entlastung durch die Ist-Gemeinkostenzuschläge, oder?

Die Über-/Unterdeckung auf dieser Kostenstelle wird ins COPA abgerechnet, nehme ich an. Wir sind auf S4HANA, nutzen daher die buchhalterische Ergebnisrechnung (Margin Analysis). Von daher gesehen, müssen wir gar nicht unbedingt ins COPA abrechnen (Stichwort Attributierung). Da können wir sowieso wenig Merkmale ableiten (Kunde, Produkt), also im DB-Schema weit unten.

Vielen Dank für jeden Input! Ich bin in dem Thema nicht besonders firm.

Exberliner

professor
vor 2 Jahre
Hallo Exberliner,

es kommt auf die Höhe der Frachten an. Wenn sie im Verhältnis zum Materialpreis gering sind, kann man das mit den Gemeinkosten machen.

Verursachungsgerecht ist das aber nicht, denn damit werden auch noch die Materialien belastet, die frei Haus geliefert werden.

Bei Lieferungen ab Werk sollte man immer versuchen, die Frachtkosten auf den Verursacher abzurechnen. Das hat nur in der Praxis das Problem, dass viele Spediteure erst nach Wochen abrechnen. Wenn dann die Ware nicht mehr da ist, landet die Fracht auch bei V-Preis auf Preisdifferenzen.

Auch das Zuordnen der Frachtkosten zu den einzelnen Bestellungen funktioniert nur, wenn beim Wareneingang die Frachtbriefnummer mit erfasst wird.

Geplante Frachtkosten wie FRA1 sind betriebswirtschaftlich immer zu bevorzugen.

Daher müsste man mal die Relation Ware zu Fracht wissen, um eine Empfehlung auszusprechen.

Gruß

Boni

exberliner
vor 2 Jahre
Hallo Boni,

ja, das Thema verursachungsgerecht. War auch bei der Schulung zum Thema Produktkostenplanung mit Herrn Zürker in Walldorf das Thema. Da wurde dann die Template-Verrechnung empfohlen. Ich habe die Template-Verrechnung noch nicht live gesehen. Ich denke, da geht es um die Bezuschlagung aufgrund bestimmter Treiber - d.h. irgendwo in SAP muss der Schlüssel für die Bezuschlagung vorhanden sein. Wie sind da Deine Erfahrungen?

Evtl. hilft da aber vielleicht schon der mengenbasierte statt prozentualer Zuschlag weiter, damit es verursachungsgerechter wird?!

Bei Zöllen haben wir auch das Problem, dass irgendwann eine große Zollrechnung kommt, die sich auf hunderte Bestellungen bezieht. Der Aufwand um das nicht in Summe zu buchen sondern auf Bestellungen zu buchen, wird der Buchhaltung schwer zu vermitteln sein, und fällt zeitlich auch nicht mit dem Wareneingang zusammen. Da bietet sich dann aus meiner Sicht auch der Material-GKZ an. Dann ist es zwar nicht im eingekauften Material im GLD enthalten, aber das Fertigprodukt trägt die Kosten und entlastet die Kostenstelle, auf die die Zölle gebucht wurden.

Ich nehme mal an, dass die GKZ auch regelmäßig überprüft werden. Hast Du da Erfahrungswerte - passiert das jährlich?

Vielen Dank!

Exberliner

professor
vor 2 Jahre
Hallo Exberliner,

mit dem Herrn Zürker hast Du den besten SAP-Trainer in diesem Bereich gehabt. Schreib ihn doch einfach mal an.

Der GKZ wird in der Regel monatlich überprüft und angepasst.

Zoll ist ja eigentlich auch bekannt. Daher sollte er in der Bestellung enthalten sein. Es gibt dafür eigene Konditionsarten ZCxx (zwar logisch, aber hier liefert SAP eigene Schlüssel im Kundennamensraum aus).

Dann habt Ihr es bei der Rechnung leichter, da der Zoll auf ein separates Verrechnungskonto gebucht wird, welches dann ausgeglichen wird. Auch sind die Kosten dann mit der WE-Buchung im GLD drin.

Gruß

Boni

exberliner
vor 2 Jahre
Hallo Boni,

stimmt, für die Zölle gibt es analog zu den FR* Konditionen die ZC* Kondition, die beim Wareneingang auf das Verrechnungskonto buchen. Es kann ein abweichender Rechnungssteller vorgegeben werden, auf dessen Kreditor dann die Rechnung mit der MIRO gebucht wird. Vorausgesetzt die Zollkosten können eindeutig den Bestellungen bzw. MM-Lieferplänen zugeordnet werden, ist das die verursachungsgerechteste Vorgehensweise. Bei den Zollrechnungen ist es leider so, wie gesagt, dass sehr große Sammelrechnungen kommen. Die Bestellnummern werden aufgelistet, aber die Buchhaltung bucht die Rechnung en-bloc.

Dass mit dem GLD ist ein guter Hinweis. Falls es eine Anforderung ist, die genauen Zollgebühren im GLD der Rohstoffe zu sehen, muss die Buchhaltung in den sauren Apfel beißen, und die Zollkosten pro Bestellung erfassen. Alternativ könnte man mit der MR22 das Material nachbelasten, dazu müsste man die Materialnummern und den genauen Zollbetrag wissen. Dabei wird aber gegen die Preisdifferenzen (Kontenfindung UMB) gebucht, ist die Frage, ob das für die Buchhaltung ok ist.

Danke, Exberliner

exberliner
vor 2 Jahre
Hallo Boni,

vielleicht kannst Du mir noch einen Tipp geben.

Das Thema mit den Eingangsfrachten und Zöllen wird weiter diskutiert bei der Einführung, die wir gerade machen.

Zu den mengenmäßigen Beständen aus dem Altsystem (non SAP) findet heute ein Bestandsbewertung in Excel statt, die dann in SAP FI manuell gebucht wird.

Zusätzlich wird ein Transferpreis für die IC Verrechnung kalkuliert. Dabei werden interessanterweise Gemeinkosten als Bestandteile der Tarife im Produktionsbereich verrechnet. Hast Du so etwas schon im SAP-Umfeld gehört? Klingt für mich nicht nachvollziehbar und auch nicht verurdachungsgerecht, weil ein FERT dann umso mehr Gemeinkosten erhält, je mehr Leistung in der Produktion erbracht wird. Wie siehst Du das?

Vielen Dank.

Exberliner

professor
vor 2 Jahre
Hallo Exberliner,

normalerweise macht man das nicht. Standardmäßig bietet SAP die Möglichkeit, die Transportkosten mit einzuberechnen, was ja wieder verursachungsgerecht ist.

Die Gemeinkosten sind ja normalerweise in der Vollkostenrechnung enthalten.

Aber wenn die Finanzbuchhaltung etwas entscheidet, halte ich mich mit meiner Meinung zurück. Denn die Finanzbuchhaltung hat immer Recht. Jeder Versuch, dagegen anzukämpfen, ist sinnlos und gefährlich.

Gruß

Boni

exberliner
vor 2 Jahre
Guten Morgen,

klar, da geb ich Dir recht, der Fachbereich trifft letztendlich die Entscheidung.

Vielen Dank nochmal,

Exberliner

exberliner
vor 2 Jahre
Hallo Boni,

vielleicht kannst Du mir nochmal kurz auf die Sprünge helfen.

Ich habe gelernt, dass es in der Ukraine vorgeschrieben ist, dass Customs duties und inbound freight im gleitenden Durchschnittspreis enthalten sind.

Das bedeutet dann doch, dass die Einkaufskonditionen FRx und ZOx verwendet werden.

Und es bedeutet, dass die Rechnungen für Zoll und Frachten pro Bestellung/MM Lieferplan mit der MIRO gebucht werden müssen.

Die MIRO-Buchung wird dem Fachbereich nicht gefallen, weil da sehr große Sammelrechnungen kommen. Ich weiß gar nicht, ob da immer eine Detailaufstellung mit Bezug zur Bestellung dabei ist.

Gibt es da noch eine Alternative zur MIRO-Buchung?

Vielen Dank & Grüße

Exberliner

professor
vor 2 Jahre
Hallo Exberliner,

es gibt noch die automatische Frachtkostenabrechnung.

Aber ob die in der Ukraine zulässig ist, kann ich Dir nicht sagen.

Gruß

Boni

exberliner
vor 2 Jahre
Hallo Boni - vielen Dank
exberliner
vor 2 Jahre
Hallo Boni,

jetzt bin ich bei den Diskussionen wieder beim Verrechnen der Zoll- und Frachtkosten über Tarife. Und da komme ich ins Grübeln. Macht es tatsächlich so viel Unterschied, ob die Zoll- und Frachtkosten in den Tarifen enthalten sind, oder ob sie als Gemeinkosten draufgeschlagen werden?

Es ist auch geplant, eine Tarifermittlung laufen zu lassen. D.h. es werden Kosten und Stunden geplant. Vereinfacht gesagt, werden doch dann die Kosten durch die Stunden geteilt. Es gibt dann Leistungsarten-unabhängige Kosten, die dann aufgeteilt werden müssen. Und ob dann hier noch Zoll- und Frachtkosten geplant werden - kann man doch tun, wenn gewünscht. Wo ist die Grenze zwischen Kosten in den Tarifen und Gemeinkosten über Zuschlag... Als Unterschied sehe ich, dass bei den Tarifen eher viele Kostenstellen durch die Rückmeldung entlastet werden (also, wie soll dann die Belastung erfolgen?. Beim Gemeinkostenzuschlag habe ich eine Kostenstelle pro Werk und Zuschlag - darauf kann dann die Eingangsrechnung gebucht werden.

Vielen Dank für weiteren Input...

Exberliner