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co-consult
vor 16 Jahre

Hallo zusammen,

ich hätte da eine kleine Denksportfrage: Braucht ein Buchhalter, der im FI ein Aufwandskonto bebucht, das zugleich in CO eine Kostenart ist, eine wie auch immer geartete CO-Berechtigung? Mit anderen Worten: Was passiert berechtigungsmäßig an der FI-CO-Schnittstelle (Vorgang COIN)?

Bin gespannt auf jegliches Feedback.

 


Viele Grüße

Ulrich

Event Horizon
vor 16 Jahre
Hi co-consult,

ohne das genauer zu prüfen, meine ich ja. Schließlich wird über die Kostenart auf das CO-Objekt (Kostenstelle etc. ) gebucht, dafür wird dann auch eine Berechtigung benötigt.

co-consult
vor 16 Jahre
Hallo Event Horizon,

dann würde mich mal brennnend interessieren, welches CO-Berechtigungsobjekt da das relevante sein soll. Hast Du eine Idee?
Viele Grüße

Ulrich

Event Horizon
vor 16 Jahre
Hi co-consult,

ich habe mir mal unsere Rolle für die Kreditorenbuchhaltung angesehen, allerdings keinen Hinweis auf passende CO-Objekte gefunden.

Testweise müßte man eine Rolle mit einer Buchungstransaktion erstellen und probieren, ob die Kostenart damit angesprochen wird.

Dürfte schnell gemacht sein.

co-consult
vor 16 Jahre
Hi,

nachdem ich mir heute die Fähigkeiten zum Berechtigungstrace angeeignet habe, werde ich morgen mal am Beispiel der Transaktion FB50 prüfen, ob/inwieweit bei einer solchen FI-getriggerten Buchung CO-Berechtigungsobjekte abgefragt werden. Werde meine Ergebnisse berichten.


Viele Grüße

Ulrich

co-consult
vor 16 Jahre

So, habe jetzt mal per FB50 eine Umbuchung zwischen zwei Aufwandskonten mit Kontierung auf Kostenstelle bei eingeschaltetem Berechtigungstrace getestet.

Außer einigen "systemischen" Berechtigungsobjekten der Objektklasse AAAB wird von den "Anwendungs-Berechtigungsklassen" nur die Klasse "FI" und innerhalb dieser lediglich das Berechtigungsobjekt F_BKPF_BUK angezogen, also offensichtlich kein CO-Berechtigungsobjekt.


Viele Grüße

Ulrich