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Herb1
  • Herb1
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 15 Jahre

Hallo,

ich habe das Problem, das Debitoren mit dem Zahlweg E (für Wechsel) nicht gemahnt werden - steht auch so im Mahnprotokoll.

Weiß vielliecht jemand, ob bzw. wo der Zahlweg für den Mahnlauf erlaubt werden kann?

Ich habe zwar im Customizing den Pfad "Zahlwege für Zahlungseingang als mahnbar kennzeichnen" für das Modul "Darlehen" gefunden, aber es wird mir im IMG nicht angezeigt, weil wir das wahrscheinlich unter 4.7 nicht aktiviert haben.

Vielen Dank im voraus!

PJB
  • PJB
  • SAP Forum - User
vor 15 Jahre
Hallo,

Wechselzahlungen sind Sonderhauptbuchvorgänge SHB.

Diese müssen im Mahnverfahren explizit angegeben werden.

Also in der FBMP das Mahnverfahren auswählen. --> Auf Drucktaste SHB-Kennzeichen drücken --> Und dort relevante Kennzeichen auswählen .

Ciao

PJB

PJB
  • PJB
  • SAP Forum - User
vor 15 Jahre
..."vielen Dank für den Tip.

Ich habe es gerade ausprobiert und es hat leider nicht funktioniert. Die Meldung ""Kunde hat Zahlweg für Zahlungseingang" bleibt im Protokoll. Nur wenn ich den Zahlweg aus dem Debitor entferne, funktioniert der Mahnlauf. Dieselbe Meldung kommt zusätzlich pro gelesenen Beleg, obwohl in den Belege der Zahlweg auf blank steht.

..."

Hallo,

das mit dem Zahlungsweg hab ich gestern überlesen. Wenn euer System nicht ganz umgestellt wurde ist E doch der Zahlweg für Bankeinzug (Zahlungseingang).

Im Standard ist normal W der Zahlweg für Wechsel (Ausgangszahlung).

Auf jedenfall ist ein Zahlweg für Zahlungseingang hinterlegt und nicht für Ausgang (aus sicht des Kunden).

wenn ich mich richtig erinnere muss dafür auch kein SHB Kennzeichen im Mahnverfahren hinterlegt werden.

Ciao

PJB

PJB
  • PJB
  • SAP Forum - User
vor 15 Jahre
Wenn E in eurem System wie im Standard der Zahlweg für Bankeinzug ist, werden im Normalfall keine Mahnungen erzeugt.

Da ja eine Einzugsermächtigung vorliegt und beim Zahllauf diese OPs dann beglichen werden.

Mahnungen werden hier nur erzeugt wenn vorher eine Mahnsperre gesetzt wurde.