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vor 11 Jahre
Ab 2013 werden bei der Duevomeldung (RPCD3VD0)Maßnahmegründe ignoriert. Der Massnahmegrund 5 (Firmenwechsel) wird künftig über die Juristische Person erkannt.

Frage: Die Juristische Person ist ein 4-Steller, den ich im System eindeutig der Betriebsnummer zuordnen kann.

Ich finde leider keine Verbindung zwischen der Juristischen Person und der Nummer der Hauptbetriebsstätte. Diese wäre aber für die KK von Bedeutung, um Rückfragen nicht stellen zu müssen.

Ist die Duevo-Regelung wirklich so verregelt, dass ich nun alle Krankenkassen informieren muss, welche Betriebsnummer zu welcher Hauptbetriebsnummer gehört. Wenn das alle AG machen müssen, ....

ich wäre dankbar für einen Tip, um das Problem grundsätzlich zu lösen und den Umfang der Rückfragen der Krankenkassen zu reduzieren - die Vereinfachung schlägt derzeit in ihr Gegenteil um.

Danke vorab, MS

hr-manager.de
vor 11 Jahre
Hallo MS,

die juristische Person ist dem Personalteilbereich über die Tabelle T001P zugeordnet (SM30 - V_001P_ALL - Feld JUPER).

Die Betriebsnummer ist dem Personalteilbereich in der Tabelle T5D0P zugeordnet (SM30 - V_T5D0P - Feld BNDUE). Hier sit auch die Verbindung über den Teilbereich. Für die DEÜV-Meldung wird die juristische Person auch aus der Tabelle VERSC des Abrechnungsergebnisses gelesen.

Der Wechsel der Betriebsnummer allein ist kein Meldegrund, wie Sie schon richtig erwähnten sind dies Wechsel der juristischen oder Rechtskreiswechsel.

Viele Grüße

Armin Bittner