Hallo zusammen,
ich habe hier eine Anforderung betreffend "BANF" und Prüfung von Kontierungstyp "P".
Sofern der Kontierungstyp P gesetzt ist und ein (beliebiges) PSP Element eingetragen wurde, dürfen nur die Sachkonten 1100, 1110 und 1120 verwendet werden.
Wenn also das Feld PSP Element befüllt ist (oder man macht das direkt am Kontierungstyp fest) ,ist nur ein der 3 Konten erlaubt.
Im FI gibt es z.B. die Validierung, mit der man soetwas abbilden könnte.
Im MM habe ich soetwas wie eine Validerung nicht gefunden. Vielleicht heisst das im MMM auch anders ?
Habt ihr eine Idee, wie man diese Prüfung im MM ( in der BANF) einbauen kann ?
Wobei es jetzt nicht darauf ankommt, ob ggf. erst beim Speichern eine Meldung kommt oder bereits beim Eintragen des (nicht erlabten) Sachkonto .
Vielen Dank
Gruss
Thomas