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ifla
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vor 11 Jahre
Hallo zusammen,

wir sind in einem stark reguliertem Umfeld tätig weshalb das QM Modul sehr restriktiv eingestellt ist. Nun werden jedoch Forderungen geäußert, die an sich wiedersprüchlich sind.

Das SAP System ist bei uns so eingestellt, dass in die Produktion (Prozessaufträge) nur Chargen aus dem freien Bestand erlaubt sind. Dabei nutzen wir die automatische Chargenfindung. Die Prozessaufträge setzen sich aus drei Stufen zusammen die über die s.g. Auftragsarten (ZP1, ZP2 und ZP3) bestimmt werden. Es gibt noch eine weitere Auftragsart ZP4, die dann genutzt wird wenn wir einen rückgemeldeten Prozessauftrag neu bearbeiten müssen und da fängt das Übel an.

Einen bereits abgeschlossenen Prozessauftrag neu aufzunehmen (ZP4) bedeutet, dass der Ursprüngliche Prozessauftrag fehlerhaft war und die Charge deshalb in den Sperrbestand gebucht wird. Für den neuen Prozessauftrag (ZP4) muss das bereits produzierte Material wieder in die Produktion und da macht SAP nicht mit da die Materialkomponente die dazu benötigt wird ja gesperrt ist.

Gibt es für dieses Problem Hoffnung gelöst zu werden?

Kann die Restriktion auf die Prozessauftragsart ZP4 gelockert und bei allen anderen Auftragsarten weiterhin restriktiv gehandelt werden?

Bin für jeden Vorschlag dankbar.

Vielen Dank und Grüße

Ifla


Jeder Mensch hat ein Brett vorm Kopf, nur die Entfernung ist eine andere.
Patze
  • Patze
  • SAP Forum - Profi
vor 11 Jahre
Hi,

Du kannst je Werk und Prozessauftragsart eine Prüfregel hinterlegen.

Zusammen mit der Prüfgruppe aus dem Matstamm kannst Du bei der Verfügbarkeitsprüfung über den Prüfumfang festhalten, dass:

1. Qualitätsprüfbestand berücksichtigen

2. gesperrter Bestand pruefen

berücksichtigt werden soll.

Anders sieht es aber meiner Meinung nach aus, wenn durch den VE die Charge an nicht frei gebucht wurde.

Mit Grüßen

Patze