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vor 10 Jahre
Hallo allerseits.

In unserem Unternehmen sollten in Zukunft Debitoren, die auf Saldenbestätigung, die mit f.17 erstellt worden ist, nicht geantwortet haben, quasi "gemahnt" werden.

So wie bei einem Mahnverfahren sollte dann ein weiteres Erinnerungsschreiben verschickt werden.

Im Internet und bei SAP habe ich nichts dazu gefunden. Ich habe empfohlen, einen Serienbrief mit Word zu erstellen. Aber vielleicht weiß jemand mehr..

Andre Keller
vor 10 Jahre
Hallo,

eine Saldenbestätigung ist ja eine Info an den Debitor/Kreditor, um diesen Saldo bestätigen zu lassen (für den Jahresabschluss)

Anders als bei Mahnungen wird aber kein Status gesetzt. Du müsstest im System pro Debitor ein Flag setzen (Saldenbestätigung zurück erhalten) und dann bei allen jenen, bei den das fehlt nochmals "mahnen"

Man müsste die Bukrs. Daten zum Debitor modifizieren, denn meines Wissens geht als modifikationsfrei nur für allgemeine Daten (könntest aber nochmals verifizieren). Dann müsstest du nachschauen, ob es im Saldenreport einen Exit gibt (suche nach "open_fi"), um dich dann zum richtigen Zeitpunkt reinzuhängen.

Schönen Gruß!

André

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vor 10 Jahre
Vielen Dank für die schnelle Antworten.

So wie es aussieht, muss man bei dem Block Ausgabesteuerung

beim zweiten Lauf das Feld "altes Ausstellungsdatum" und "altes Rückantwortdatum" ausfüllen. Dadurch erhält man ein Schreiben mit der Überschrift 2. Saldenbestätigung.

Da es keinen Status gibt, muss man "manuell" in der zuvor erstellten Ergebnistabelle Säumer markieren.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.