SAP Jobsuche bei DV-Treff


Suchen
sunshineOZ
vor 7 Jahre
Hallo Folgendes Problem

Kunde (Irland) bestellt im Werk (UK), Werk Dtl liefert direkt an den Kunden in Irland

Wer meldet den Zoll?

Wie verhält sich das mit den Steuern?

Welche Steuer steht auf der Faktura für den Kunden?

Intercompany versus Cross Company - was ist zu empfehlen und zu beachten? Was ist für CO/FI/SD/MM am einfachsten?

Vielleicht hat schon jemand damit erfahungen?

SanduhrAnzeigeProgramm
vor 7 Jahre
Also den Untersched zwischen Intercompany und Cross Company müsstest du mir erst mal näher bringen.

Der Unterschied ist mir nicht geläufig; zumindest nicht im SAP Umfeld.

Man unterscheidet Intracompany und Intercompany.

Intracompany ist in einem Buchungskeis und Intercompany ist Buchungskreisübergreifend.

Im Aussenverhältnis hätten wir in deinem Fall das Reverse Charge Thema bzw. steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Und die IV im Innenverhältnis.

Bei Intracompany eventuell noch Werke in Ausland (WIA).

Da gibt es dann spezielle Fakturen um das Steuerthema mit wenig Aufwand abzuwickeln.

Die Steuer zu deinem konkreten Beispiel für den Kunden ist 0% da innergemeinschaftliche Lieferung.

Das würde aber in aller Regel auch ebenso für Drittländer gelten, nur dann halt nicht innergemeinschaftlich aber auch 0%.

Die steuerlichen Meldungen/ Meldungspflichten können im Drittland im Zweifel strenger sein.

Auch Reverse Charge kann für Drittländer gelten.

Bin jetzt alles andere als ein Zollexperte, aber das muss doch im Normalfall der machen der liefert/transportiert. Der benötigt ja auch die Papiere/ Belege.


*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can (not) stop (him) anyway.

sunshineOZ
vor 7 Jahre
ah super das hilft mir schon mal weiter,

eine Frage zu dem WIA. Wenn z.B. das Werk in UK nicht liefern kann, und stattdessen das Werk in Dtl. Liefert, das Werk in UK aber den Auftrag vom Kunden (UK) hat.

Dann zahl der Kunde UK die Steuer, dann wird die auf der Rechnung vom Werk UK wahrscheinlich nicht mehr angegeben oder?

Vielen Dank

Penelope
vor 7 Jahre
Wenn alle Beteiligten eine UID-Nummer hinterlegt haben, zahlt niemand eine Steuer.

Die Rechnung ist steuerfrei! Vermerk auf der Rechnung: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung"

Gruß

Penelope

anfaenger
vor 7 Jahre
Zitat:

Wenn alle Beteiligten eine UID-Nummer hinterlegt haben, zahlt niemand eine Steuer.

Die Rechnung ist steuerfrei! Vermerk auf der Rechnung: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung"

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das nur halb richtig. Denn dann handelt es sich um ein EU-Dreiecksgeschäft, welches in der ZM + UST-Voranmeldung auch als solches zu kennzeichnen ist. Wo sitzt denn die VKO?

Leider bietet SAP hier nur eine manuelle Lösung, eine automatische erfordert ein umfangreiches und detailiertes Konzept.

Gruss


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
SanduhrAnzeigeProgramm
vor 7 Jahre
Also ich gehe davon aus, dass sich der Kommentar auf WIA bezogen hat!?

Hier gibt es ja keine Dreiecksgeschäft, da WIA ja bedeutet selbes Unternehmen (selber Buchungskreis)

Dann ist die UK UStID ja die UK USTID (WIA) des Buchungskreises DE

@sunshineOZ

Ist UK ein WIA von DE oder wie sind denn die Zusammenhänge?

Sind UK und DE überhaupt in einem Buchungskreis?


*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can (not) stop (him) anyway.

anfaenger
vor 7 Jahre
ok, sorry, dann habe ich den Zusammenhang falsch verstanden. Ich war davon ausgegangen, dass alle drei Partner rechtlich voneinander unabhängig sind und nicht zu einem Konzernverbund gehören.
ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
sunshineOZ
vor 7 Jahre
die Sind rechtlich alle voneinander unabhängig. Keine WIA.

Ich bin gerade daran eine Matrix zu erstellen, welche Fälle uns alle treffen können. Was dabei nicht immer hervorgeht ist wann welches UN sich in welchem Land umsatzsteuertechnisch melden muss und welche Ust ID auf der Rechnung stehen muss. und was passiert wenn ein Kunde keine Ust. ID in dem Land hat, wo die Ware herkommt oder hin geht.

😕

Vielen Dank für all die Antworten

SanduhrAnzeigeProgramm
vor 7 Jahre
Damit musst du dich an einen FI´ler wenden.

Was warum wie für euch steuerlich besser ist, muss der bewerten.

Also ob ihr als Buchungkreis DE auch eine UK bzw. GB Ust ID verwendet um ein Inlandsgeschäft abzuwickeln.

Alles andere scheint ja ein ganz normaler "Buchungskreisübergreifende Verkauf" zu sein mit ensprechender IV.

Unter dieser Bezeichnung findest du im WWW alles was du benötigst


*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system

*so this check can (not) stop (him) anyway.

sunshineOZ
vor 7 Jahre
danke an euch alle 🙂 ist nen ziemlich großes schwieriges Thema