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Abgoosht
  • Abgoosht
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre

Hallo zusammen,

ich bin derzeit dabei zu untersuchen ob und welchen zusätzlichen Aufwand eine unterjährige SAP-FI Einführung im Gegensatz zur Einführung zum Stichtag 31.12.jjjj erzeugt.

Bis Dato sehe ich nur bei der Datenübernahme einen "Mehraufwand". Denn neben den Stammdaten und Bewegungsdaten, müssten die offenen Posten und Obligos zusätzlich mit migriert werden. Bei einem zum Stichtag 31.12.jjjj eingeführten SAP-FI, würde nach meiner Kenntniss das Geschäftsjahr geschlossen werden und der "offene Buchungsstoff" für das Geschäftsjahr nicht mehr vorhanden sein (Ausnahme Obligos).   

An dieser Stelle wollte ich gerne nach Euren Erfahrung fragen. Hat jemand mit einer unterjährige Einführung von SAP bereits Erfahrung? Woran muss man zusätzlich alles achten? Welche unterschiede ergeben sich? Wie ist der Aufwand einzuschätzen? Gibt es Lösungen seitens SAP dazu? Viele viele Fragen 🙂.

Folgende Infos könnten nützlich sein:

Umstellung der Buchhaltung eines Fremdsystems auf SAP-FI.

Produktivstart: Unterjährig

Würde mich auf eine rege Beteiligung freuen 🙂.

Viele Grüße

Abgoosht

 

 

 

Weydt
  • Weydt
  • SAP Forum - Profi
vor 13 Jahre

Hallo,

 

eine unterjährige Migration ist nicht besonders toll aber durchaus machbar.

Aus meiner Erfahrung ist es wichtig, auf einem sauberen Monatsabschluß aufzusetzen und die Prüfer einzubeziehen.

Die Datenmigration ist Laufzeit, da sehe ich keine Probleme. Die Abstimmung aber ist wesentlich aufwändiger.

 

Gruß

 


HR, FI; derzeit 4.6C und ECC6.0
Abgoosht
  • Abgoosht
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre
PGW schrieb:

Hallo,

 

eine unterjährige Migration ist nicht besonders toll aber durchaus machbar.

Aus meiner Erfahrung ist es wichtig, auf einem sauberen Monatsabschluß aufzusetzen und die Prüfer einzubeziehen.

Die Datenmigration ist Laufzeit, da sehe ich keine Probleme. Die Abstimmung aber ist wesentlich aufwändiger.

 

Gruß

 

So habe ich Sie verstanden: (Grobe Darstellung)

1.) Im Altsystem einen Monatsabschluss erstellen

2.) Im SAP die Altdanten migrieren

3.) Im SAP weiter arbeiten

Meine Frage: Muss man in SAP nicht ein Geschäftsjahr erstellen? Wie stimmt man das unterjährig mit dem Altsystem ab? (verschobenes Geschäftsjahr, Jahresverschiebung?)

Gruß

Abgoosht

irvine99
vor 13 Jahre

In meiner alten Firma haben wir zum GJ-Wechsel umgestellt. Lief prima, wie im übrigen das ganze Projekt. Hier sitze ich nun an einer unterjährigen Umstellung, die auch noch unter einem ziemlichen Zeitdruck stattgefunden hat.

Grundsätzlich geht eine unterjährige Umstellung natürlich, aber man muss höllisch aufpassen. Sollte Deine Analyse die Entscheidung maßgebend beeinflussen, schaue dass Du von einer unterjährigen Umstellung "abrätst".


irvine99

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SAP ERP (FI/CO)

Projekt vom Sollkonzept bis go-live

aktuell: Userbetreuung FI/CO & Customizing

SAP-Hansel
vor 13 Jahre

Hallo,

also

ich denke, dass eine unterjährige Migration nicht zu viel Kopfzerbrechen bereiten sollte. Habe diese schon mehrfach durchgeführt und dabei folgendes "Vorgehen" verwendet:

1. Überleitung Konten Altsystem - SAP-System (Aufwand wird teilweise ein wenig unterschätzt, speziell wenn dabei auch noch Konzernkontenrahmen/ EC-CS-Positionen berücksichtig werden müssen (EC-CS-SAP-Konsolidierungsmodul)

2. Monatsabschluss im alten System (z.B. Juni 2010)

3. Migration Verkehrszahlen Konten für Januar - Juni 2010, damit Jahresabschluss  in 2010 in SAP gemacht werden kann Verkehrszahlen betreffen die Salden der Konten. Es ist natürlich auch möglich, alle Einzelbelege rückwirkend zu migrieren - wir haben aus Aufwandsgründen etc. davon abgesehen.

 4. Buchung/ Migration offene Posten: Die offenen Posten (debitorisch/ kreditorisch) müssen natürlich auch als offene Posten verbucht werden, damit bei Zahlungseingängen, Zahlungsausgängen etc. diese schon in SAP geschlossen werden können. Außerdem kann dann z.B. auch das Mahnverfahren in SAP genutzt werden etc.

5. Ab neuem Monat (z.B. Juni 2010) dann schon in SAP buchen

Viel Erfolg!

Grüße vom...

...SAP-Hansel...

Abgoosht
  • Abgoosht
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre

Vielen herzlichen Dank an alle!

SAP-Hansel schrieb:

Hallo,

also

ich denke, dass eine unterjährige Migration nicht zu viel Kopfzerbrechen bereiten sollte. Habe diese schon mehrfach durchgeführt und dabei folgendes "Vorgehen" verwendet:

...

3. ... Es ist natürlich auch möglich, alle Einzelbelege rückwirkend zu migrieren - wir haben aus Aufwandsgründen etc. davon abgesehen.

Müssten nicht alle Einzelbelege so oder so irgenwann ins neue SAP-System übertragen werden? Haben Sie aus anfänglichen Aufwandsgründen davon abgesehen oder kann man ganz davon absehen? Ich meine die Belege müssten im Altsystem aus rechtlichen Gründen zugrifbar sein oder? Wieso dann nicht gleich ins SAP-System überführen?

Gruß

Abgoosht

Mr Wolle
vor 13 Jahre

Bei einer unterjährigen Einführung müssen bei der Datenübernahme noch zwei Punkte zusätzlich beachtet werden:

1. GuV muss ebenfalls migriert werden. Bei einer Einführung zum neuen Jahr reicht die Bilanz.

2. Bei der Anlagenübernahme muss auch die kumulierte Afa (welche bereits in diesem Jahr angefallen ist) berücksichtigt werden.

Prinzipiell geht eine unterjährige Einführung. Wichtig ist ein sauberer Monatsabschluss vorher.

joachimn
vor 13 Jahre

Hallo,

zu beachten sind auch evtl. Vorjahresvergleiche. In meinen bisherigen Projekten hat man immer darauf geachtet, daß eine Neueinführung, Migration bzw. größere Umstrukturierung immer zum GJ-Wechsel erfolgt. Das vereinfacht das Leben...

VG, Joachim

Abgoosht
  • Abgoosht
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre

Vielen Dank an alle die mir weitergeholfen haben.

Falls Euch noch irgendetwas einfällt was bei einer unterjährige SAP-FI Einführung beachtet werden müsste, würde ich mich freuen wenn Ihr es hier rein postet.  

Gibt es seitens SAP nicht irgendwelche Dokus die sich mit der unterjährigen Umstellung befasst?

Gruß

Abgoosht

patock
vor 13 Jahre
Hallo

Eigentlich gibt es nur einen Unterschied zwischen einer Mirgrattion unterjährig und am Jahresende. Unterjährig musst du die GuV migrieren, am Jahresende brauchst du dieses nicht. Das hat zu folge, dass du dir Gedanken um Kontierungen im CO machen musst (Welche Kostenstelle / Innenauftrag / PSP Element für welches Sachkonto). Ansonsten hast du aber die gleichen Tätigkeiten:

-OP Übernahme
-Saldenübernahme
-Anlagenmigration
-Stammdatenmigration (Debitoren / Kreditoren / Sachkonten)

Als Vorbeireitung ist ein saubere Monatsabschluss das a+o einer Migration. Auch das bereinigen von "Leichen" (Ich sage nur Cent differenzen aus Euro Umstellung, ein Klassiker) muss noch im Altsystem gemacht werden. Beim Abschluss darf nicht geschludert werden, da das die Salden sind, die in das neue System gehen. Wenn da Fehler drin sind (oder das Vorgehen nicht mit einem WP abgestimmt ist), kann das zum nichterteilen eines Testates kommen. Das wäre dann der "Supergau", zumindest auf der Finanzsicht.

Generell hast du das Problem der Historischen Zahlen und wie du ein Übergangsreporting schaffen kannst.

Gruß
Patock
Abgoosht
  • Abgoosht
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre

patock schrieb:

... Als Vorbereitung ist ein saubere Monatsabschluss das a+o einer Migration.


Gruß
Patock

Es ist mehrmals erwähnt worden, dass ein "sauberer" Monatsabschluss sehr wichtig ist. Was ist genau damit gemeint? Was heißt in diesem Sinne "sauber"? Worauf muss man bei der Erstellung eines Monatsabschlusses im Altsystem besonders achten?

Gruß

Abgoosht

 

 

Abgoosht
  • Abgoosht
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre

Hallo zusammen,

ich grübel derzeit an einer Frage und komme nicht ganz weiter, deshalb die Bitte um Unterstützung.

Frage: Müssen bei einer unterjährigen Migration der Bewegungsdaten (Offene Posten, Salden) die jeweiligen Belege mit migriert werden?

Wenn ja: der Aufwand würde sich drastisch erhöhen oder?

Wenn nein: Wie kann dann ein Bezug zwischen Ausgleichsbeleg (im neuen System) und Buchungsbeleg (nicht migriert, befindet sich noch im Altsystem) hergestellt werden?

@ SAP-Hansel: Sie hatten geschrieben: " Es ist natürlich auch möglich, alle Einzelbelege rückwirkend zu migrieren - wir haben aus Aufwandsgründen etc. davon abgesehen." Können Sie mir hierzu genaueres sagen? Wie haben Sie den Bezug der beiden Belege hergestellt?

Mr Wolle
vor 13 Jahre
Hallo,

sofern du noch offene Posten von Lieferanten und Kunden im Altsystem hast, sollten diese auch bei der Migration in das SAP System übernommen werden.

Mithilfe eines LSMW's ist dies aber relativ einfach zu realisieren.

Gruß

Wolle

irvine99
vor 13 Jahre

Abgoosht schrieb:

Frage: Müssen bei einer unterjährigen Migration der Bewegungsdaten (Offene Posten, Salden) die jeweiligen Belege mit migriert werden?

Empfiehlt sich zumindest für die Personenkonten. Wie willst Du offene Posten eines Debitors/Kreditors sonst regulieren (einziehen/bezahlen)? Bei Bestands- und GuV-Konten wäre es nicht so dramatisch, ein Kontenaufriss mit Einzelposten muss dann aber verfügbar sein. Achtung: Ich weiß nicht wie die gesetzlichen Anforderungen dazu sind! Notfalls immer den WP Deines Vertrauens fragen! Auch bezüglich Ausdrucke die im Rahmen der Umstellung gemacht werden müssen. Wir hätten seinerzeit bei der EUR-Conversion eigentlich lt. Vorschrift eine Unmenge Papier drucken müssen. Nach Rücksprache mit den WP war alles halb so wild.

Abgoosht schrieb:

Wenn ja: der Aufwand würde sich drastisch erhöhen oder?

Meiner Ansicht nach nein. Ob ein Saldo oder Einzelbelege übernommen werden macht keinen grossen Unterschied. Läuft ja eh automatisch. Zur Prüfung ob es korrekt angekommen ist, werden sowieso meist nur Salden und dann stichprobenweise einzelne Konten inkl. der Einzelposten angesehen. Wenn man natürlich alle Konten inkl. der Einzelposten anschaut wird's heftig.


irvine99

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SAP ERP (FI/CO)

Projekt vom Sollkonzept bis go-live

aktuell: Userbetreuung FI/CO & Customizing

Abgoosht
  • Abgoosht
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 13 Jahre

Vielen herzlichen Dank für die Antwort.

Ein Wirtschaftsprüfer könne demnach im Falle einer revisionssicheren Datenübernahme (Belegeübernahme, Audrucke etc.) der richtige Ansprechpartner sein?

Sind Ihnen Dokumentationen / Vorgehensweisen seitens SAP zum unterjährigen Einführung von SAP ERP bekannt?  

Viele Grüße und vielen Dank,

Abgoosht

irvine99 schrieb:

Abgoosht schrieb:

Frage: Müssen bei einer unterjährigen Migration der Bewegungsdaten (Offene Posten, Salden) die jeweiligen Belege mit migriert werden?

Empfiehlt sich zumindest für die Personenkonten. Wie willst Du offene Posten eines Debitors/Kreditors sonst regulieren (einziehen/bezahlen)? Bei Bestands- und GuV-Konten wäre es nicht so dramatisch, ein Kontenaufriss mit Einzelposten muss dann aber verfügbar sein. Achtung: Ich weiß nicht wie die gesetzlichen Anforderungen dazu sind! Notfalls immer den WP Deines Vertrauens fragen! Auch bezüglich Ausdrucke die im Rahmen der Umstellung gemacht werden müssen. Wir hätten seinerzeit bei der EUR-Conversion eigentlich lt. Vorschrift eine Unmenge Papier drucken müssen. Nach Rücksprache mit den WP war alles halb so wild.

Abgoosht schrieb:

Wenn ja: der Aufwand würde sich drastisch erhöhen oder?

Meiner Ansicht nach nein. Ob ein Saldo oder Einzelbelege übernommen werden macht keinen grossen Unterschied. Läuft ja eh automatisch. Zur Prüfung ob es korrekt angekommen ist, werden sowieso meist nur Salden und dann stichprobenweise einzelne Konten inkl. der Einzelposten angesehen. Wenn man natürlich alle Konten inkl. der Einzelposten anschaut wird's heftig.

TS
  • TS
  • SAP Forum - Experte
vor 13 Jahre
Hallo,
wir haben gerade eine unterjährige und am Ende des Jahres noch eine zum Ende.
Unterschiede:
1. Anlagenbuchhaltung. Hier ist die Datenübernahme etwas kniffeliger als bei der zum Ende. Per AS91 werden die Stammsätze übernommen und dann die gebuchten Werte. Dazu gibt es in der SAP Doku einige gute Hinweise was bei unterjährig zu beachten ist
http://help.sap.com/saphelp_erp60_sp/helpdata/DE/4f/71e42b448011d189f00000e81ddfac/frameset.htm
'Zeitpunkt der Übernahme  

Der Übernahmezeitpunkt ist das Datum, zu dessen Buchungsstand die Altanlagen aus dem Vorsystem übernommen werden sollen. Hierbei sind zwei grundsätzliche Fälle zu unterscheiden:

·        Der Übernahmezeitpunkt ist das Ende des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.

·        Der Übernahmezeitpunkt liegt in dem auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahr. Man spricht dann von einer unterjährigen Übernahme.'

2. Übernahme der G+V Positionen: Hier wurde mit dem Wirtschaftsprüfer abgesprochen, dass wir KEINE Altdaten übernehmen müssen. Wir schliessen alles zum 30.9. ab und fahren ganz normal eine Eröffnungsbilanz zum 1.10. Die G+V geht ab dann los.

3. Übernahme offener Posten: Debitoren und Kreditoren werden dann zum Stichtag übernommen, offene Aufträge (Kundenaufträge/Produktionsaufträge, etc.) werden ebenfalls vorher eingepflegt in das neue System

dann geht es zum 1.10. ganz normal los....

Bis auf den etwas höheren Mehraufwand in der Anlagenbuchhaltung ist es wie eine Umstellung ganz normal zum Jahresende.
Gruß, Thomas