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elvira_tindara
vor 7 Jahre
Hallo zusammen,

wir bestellen diverses Material für uns Lager. Dieses soll, je nach Lieferant und Häufigkeit der Bestellung und evt. Reklamationen, unterschiedlich intensiv geprüft werden.

Nun wird erwartet, dass die Aufwendungen zur Prüfung in die Materialkalkulation mit einfließen, bzw. dass die angefallenen Kosten zum Material fortgeschrieben werden.

Meine bisherigen Erkenntnisse sind, dass dies nicht möglich ist, es sei denn, wir würden nach dem Wareneingang einen Fertigungsauftrag eröffnen, über den die Prüfungen laufen sollen. Über einen QM - Auftrag kann ich nicht ans Material abrechnen.

Sind diese Erkenntnisse korrekt, oder gibt es doch eine Möglichkeit, wie wir die Kosten der Prüfung zum Material kalkulieren und auch abrechnen können, ohne dass ein Fertigungsauftrag eröffnet werden muss?

Schönen Gruß,

Elvira T.

wreichelt
vor 7 Jahre
Hallo Elvira,

Wenn das Prüflos keine Kontierung hat und der Prüfart im Materialstammsatz ein

allgemeiner QM-Auftrag zugeordnet ist, wird für das Prüflos der allgemeine QM-Auftrag anstelle eines individuellen QM-Auftrags als Kontierung verwendet.

Ist es das was Ihr sucht ?

Gruß

Wolfgang

elvira_tindara
vor 7 Jahre
Zitat von: wreichelt 

Hallo Elvira,

Wenn das Prüflos keine Kontierung hat und der Prüfart im Materialstammsatz ein

allgemeiner QM-Auftrag zugeordnet ist, wird für das Prüflos der allgemeine QM-Auftrag anstelle eines individuellen QM-Auftrags als Kontierung verwendet.

Ist es das was Ihr sucht ?

Gruß

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für Deine Antwort. Hierzu habe ich noch zwei Fragen:

Könnte ich den allgemeinen QM-Auftrag denn dem Material zuordnen? Und könnte ich darüber auch die Kosten der Prüfung in die Materialkalkulation einfließen lassen?

Schönen Gruß,

Elvira T.

wreichelt
vor 7 Jahre
Hallo,

über die TR: OK01 und die Auftragsart QL01 sollte die Zuordnung gehen.

Gruß

Wolfgang

elvira_tindara
vor 7 Jahre
Zitat von: wreichelt 

Hallo,

über die TR: OK01 und die Auftragsart QL01 sollte die Zuordnung gehen.

Gruß

Wolfgang

Super, Dankeschön! Ich werde mir das morgen direkt mal anschauen.

Schönen Gruß,

Elvira T.

Wanngehteslos?
vor 7 Jahre
Zitat von: elvira_tindara 

> Und könnte ich darüber auch die Kosten der Prüfung in die Materialkalkulation einfließen lassen?

Weiß euer Wirtschaftsprüfer davon? Ich habe meine Zweifel, ob das zulässig ist.