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B. Schuster
vor 3 Jahre
Hallo,

wir haben aktuell ein riesiges Problem!

Kurz als Erklärung vorab:

Wir sind seit dem 01.10.2020 in Insolvenz. Mit Start der Insolvenz haben wir eine Betriebsnummer bekommen und somit auch einen neuen Personalbereich angelegt.

Wir haben alle aktiven Mitarbeiter mit einer Maßnahme "Wechsel der jur. Person" umgesetzt.

Jetzt zu unserem Problem:

Die Insolvenz soll zum 31.12.2020 enden. Die Auszahlung der Insolvenzmasse soll über unsere Abrechnung laufen.

Bei allen aktiven, die den Wechsel mit gemacht haben kein Problem.

Wir müssen allerdings auch denjenigen etwas auszahlen, die das Unternehmen bereits verlassen haben vor dem 01.10.20. Diese Personen laufen durch die Austrittsmaßnahme noch auf die alte Betriebsnummer. Den IT 15 zu pflegen und das Abrechnungsdatum zu ändern bringt also nichts, da dann alle SV Meldungen usw. über die alte Betriebsnummer laufen.

Wenn wir den jur. Wechsel nach dem Austritt eingeben, rechnet er nur mit Steuerabzug und es wird keine SV abgezogen und keine Sondermeldung erzeugt.

Wenn wir die Austritte wieder eintreten lassen würden, müssten wir dies für einen Monat tun, da er sonst keine 30 Tage SV zieht. Dann müssten wir aber die Basisbezüge platt machen und die Sollarbeitszeit. Auch keine wirkliche Alternative...

Vll. könnt ihr uns weiter helfen...

Denn dieses Problem bekommen wir im Januar erneut, da wenn die Insolvenz beendet ist, man ebenfalls eine neue Betriebsnummer bekommt.

Grüße

Barbara Schuster

Förderer