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exberliner
vor 11 Jahre
Hallo Zusammen,

uns steht eine unterjährige Übernahme in SAP aus einem Altsystem bevor. Bisher kannte ich nur Übernahmen zum Anfang eines neuen GJ, d.h. wir haben Bilanzkonten (exkl. Forderungen/Verbindlichkeiten, Materialbestände - diese werden durch OP-Übernahme und Bestandsübernahme gebucht) und Anlagenkonten (Buchung im Hauptbuch notwendig, da die Hauptbuchkonten nicht durch die Übernahme aufgebaut werden)gebucht. Keine GuV-Konten.

Bei der unterjährigen Übernahme müssen meines Wissens die GuV-Konten übernommen werden. Am besten pro Kontierungsobjekt und evtl. monatsweise, wenn gewünscht.

Jetzt habe ich in der Firma die Aussage gehört, daß keine GuV übernommen wird. Das würde dann doch einen (mindestens technischen Jahresabschluss) im Altsystem bedeuten, damit die GuV auf 0 ist, oder ? Bei der Erstellung des Jahresabschluss müsste dann die GuV aus dem Altsystem und SAP konsolidiert werden (manuell), nehme ich an.

Wie kennt Ihr das ? Ist das überhaupt möglich ?

Danke

Exberliner

beck
  • beck
  • SAP Forum - Guru
vor 11 Jahre
Hallo,

also ich habe schon von einer Menge Varianten für eine unterjährige GuV-Datenübernahme gehört - Von "ganz grob" (also nur der aufgelaufene Saldo je Sachkonto, im CO auf eine Übernahme-Kostenstelle) bis "ganz fein" (also mehr oder weniger auf Einzelbelegebene) und einer Menge Varianten dazwischen (eine Buchung je Monat und / oder CO-Kontierungsobjekt etc.).

Dass die aufgelaufenen GuV-Werte aber gar nicht übernommen werden sollen wäre mir neu. Aus kaufmännischer Sicht würde ich zumindest auf die Salden je Sachkonto in keinem Fall verzichten wollen. Mir persönlich fehlt dann auch hinten raus die Phantasie, wie man dann zum Ende des Geschäftsjahres helbwegs praktikabel einen aussagekräftigen Jahresabschluss auf die Reihe bekommen will.

--> Daher würde ich immer zu einer wie auch immer detaillierten Übernahme der aufgelaufenen GuV-Werte raten.

Hoffe, das hilft.

beck

pennyfox
vor 11 Jahre
Hallo, grundsätzlich sollte man alles übernehmen, was man für eine vollständige Bilanz und GuV im neuen System für das laufende Geschäftsjahr benötigt.

Grüße

Thomas

exberliner