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ifla
  • ifla
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 11 Jahre
Hallo Forum,

den logistischen Aspekt der Konsignationbestückung und Konsignationentnahme (Verbrauch 261 K) zum Prozesauftrag habe ich soweit durch. Nun liege ich mit der FiBu in der Diskussion über rechtlich korrekten Abrechnung der verbrauchten Mengen 😠 .

Einpaar Worte über die Gegebenheiten, das Konsignationsmaterial wird in unregelmäßigen Abständen für Prozessaufträge aus dem Konsi-Bestand entnommen. Am Ende jeden Monats will ich mit der Transaktion MRKO die Entnahmen abrechnen. SAP erstellt darauf hin den Buchhaltungsbeleg vom Typ RE (Rechnung) und generiert direkt OP zum Lieferanten. Sowohl die entnommene Menge als auch der Wert sind auf dem Beleg ausgewiesen (SAP Standard). Diese Rechnung könnte eigentlich mit dem nächsten Zahlungslauf beglichen werden.

Nun ist die FiBu der Meinung, dass das so nicht gehen kann da der Lieferant (dem das Material gehört) uns erst einmal eine Rechnung über die verbrauchte Menge ausstellen muss. Hier sehe ich Probleme da zu dem Zeitpunkt als ich dem Lieferanten eine Meldung über den Verbrauch zukommen lasse bis zum Eintreffen der Rechnung ggf. weiterer Verbrauch stattfinden kann wodurch die Abrechnung mit MRKO zu unterschiedlichem OP führen würde.

Meine Frage, ist der Beleg, der mit MRKO generiert wird rechtlich annerkannt als Rechnung oder muss der Lieferant zwingend eine Rechnung ausstellen.

Vielen Dank im Vorraus.


Jeder Mensch hat ein Brett vorm Kopf, nur die Entfernung ist eine andere.
beck
  • beck
  • SAP Forum - Guru
vor 11 Jahre
Hallo ifla,

es ist durchaus üblich, dass der Lieferant in solchen Fällen keine Rechnung schreiben muss, sondern Ihr als Kunde ihm eine Gutschrift schickt, die dann schlussendlich auch gezahlt wird. Das Stichwort ist hier "Gutschriftsverfahren". Das ist im übrigen auch nicht auf Konsilager beschränkt, sondern ließe sich auch mit allen möglichen anderen Konstellationen (Waren- oder Dienstleistungen) realisieren, wenn die Stammdaten / Bestellungen entsprechend gepflegt und Wareneingänge gebucht werden.

Es gibt hier nur einige Dinge zu beachten, bspw.:

- Das ganze müsste dann m.E. mit dem Lieferanten vertraglich geregelt werden.

- Du solltest Dich mal schlau machen, was es da für Anforderungen an den Inhalt der Gutschriftsformulare und sonstige Besonderheiten angeht. Das ist wahrscheinlich das, was Du mit "rechtlich anerkannt" meinst. Am besten einfach mal googeln nach "Gutschriftsverfahren".

Das ganze kann für beide Seiten (also Lieferant und Kunde) Vorteile bieten:

- Für den Lieferanten: Schnellere Zahlung, weil das Zahlungsziel dann losläuft, wenn Ihr die GS erstellt habt.

- Für Euch als Kunden: Weniger Buchungsaufwand (keine Eingangsrechnung mehr), weniger Potential für Fehler / Abweichungen / falsche Rechnungen, weil Ihr ja hart das abrechnet, was bei Euch im System gepflegt ist. Vorausgesetzt natürlich, Ihr arbeitet sauber.

Das ganze ist eigentlich weniger ein SAP-technisches Problem, sondern eher ein organisatorisches.

Hoffe, das hilft weiter.

Gruß

beck

ifla
  • ifla
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 11 Jahre
Hallo beck,

vielen Dank, das hilft mir schon weiter. Wir haben es als Gutschtschriftverfahren umgesetzt. Die Abrechnung habe ich als Job eingeplant um exakte Cyklen abrechnene zu können.

Viele Grüße

ifla


Jeder Mensch hat ein Brett vorm Kopf, nur die Entfernung ist eine andere.