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diescher00
vor 10 Jahre
Hallo,

wir haben im Customizing unter

Vertrieb -> Grundfunktionen -> Steuern -> Ermittlung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer pflegen den Eintrag blank.

Lau SAP bedeuten diese Einträge ja folgende:

Ermittlung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Mit diesem Feld wird die Ermittlung der

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Auftrag und Faktura gesteuert.

Daran gekoppelt ist die Ermittlung der Steuerklassifikation.

Bei der Ausprägung BLANK gilt die Standard-Prioritätenregel wie folgt

1. Falls RG USt.Id.Nr. besitzt und RG <> AG, dann werden Steuernummer

und Steuerklassifikation aus RG genommen (der WE ist dann nicht mehr

relevant).

Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.

2. Wenn 1. nicht zutrifft:

Falls WE USt.Id.Nr. besitzt oder AG hat KEINE USt.Id.Nr., dann

werden Steuernummer und Steuerklassifikation vom WE genommen.

3. Wenn auch 2. nicht zutrifft:

Steuernummer und Steuerklassifikation werden aus dem Auftraggeber übernommen

Bei der Ausprägung 'A' werden Steuernummer und Steuerklassifikation

generell aus dem Auftraggeber übernommen.

Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.

Bei der Ausprägung 'B' werden Steuernummer und Steuerklassifikation

geberell aus dem Regulierer übernommen.

Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.

Irgendwie macht das für mich keinen Sinn ....

Wieso sind Umsatzsteuer-Identifaktionsnummer und Steuerklassifikation gekoppelt?

Was wir wollen:

Wenn wir einen Auftraggeber in DE haben, der WE sitzt jedoch in AT, hätten wir gerne die Umsatzssteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers, jedoch die Steuerklassifikation des Warenempfängers.

Die Ermittlung des Steuersatzes ist ja abhängig wo die Ware hingeht, also vom Land des Warenempfängers.

Hier haben wir die 4 hinterlegt (Lieferung ins EG-Ausland --> 0%) --> richtig.

Jedoch zieht sich die Umsatzsteuer-Identifikation des WE --> es soll sich aber die vom AG ziehen.

Ändert man jetzt den Eintrag von blank auf A zieht sich zwar die "richtige" Umsatzstgeuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers, jedoch auch die Steuerklassifikation des AG (1 --> Inlandslieferung --> 19%), was falsch ist, denn die Ware geht ja nach AT.

Gibts hierfür eine Lösung? Oder mach ich da gerade einen Gedankenfehler .....

Vielen Dank für Eure Hilfe & Grüße

Frank

anfaenger
vor 10 Jahre
Hi,

Zitat:

Die Ermittlung des Steuersatzes ist ja abhängig wo die Ware hingeht, also vom Land des Warenempfängers.

Hier haben wir die 4 hinterlegt (Lieferung ins EG-Ausland --> 0%) --> richtig.

Jedoch zieht sich die Umsatzsteuer-Identifikation des WE --> es soll sich aber die vom AG ziehen.

Soweit ich das weiss, muss man in Deinem Falle sogar die UmSt-ID vom WE heranziehen, da sonst die Steuerbefreiung von 0% nicht legitimiert ist. Man muss nachweisen, dass der Kunde in irgendeinem anderen EU-Land umsatzsteuerlich registriert ist. Die deutsche UmSt-Id reicht in Deinem Fall nicht aus.

Würdest Du mit einer DE.... an Deinen Kunden fakturieren, auch wenn die Ware nach AT gegangen ist, musst Du mit 19% fakturieren.

Oder habt Ihr im deutschen AG die ausländische UmSt-Id hinterlegt (was eigentlich nicht zugelassen ist)?

Mach Dich mal bei Eurem Steuerberater schlau, wir mussten das so ändern.

Anfaenger


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
diescher00
vor 4 Jahre
Wir sind wieder an dieses Problem von vor 6 Jahren gestossen ....

Wenn wir die Steuerfindung auf A umstellen (also gezogen vom Augtraggeber), dann wird die Ust-Id-nr. gezogen, die beim AG hinterlegt ist, jedoch auch die Steuerklassifikation.

Beispiel:

AG sitzt in DE, hat jedoch auch in NL, FR und IT Steuernummern. Diese Steurnummern werden beim AG unter "weitere" gepflegt.

Die WE's in diesen Ländern haben die Steuerklassifikation 4 (Ausland), der AG natgürlich die Steuerklassifikation 1 (Inland).

Nun erstellen wir einen Auftrag mit dem WE in NL.

Im Auftrag geben wir manuell das Steuerempfangsland NL ein. Somit zieht sich die Udst-Id-nr. aus NL, die bei "weitere" gepflegt ist --> super, passt!

Aber: Es zieht sich die Steuerklassifikation 1 (vom AG) und er werden 19% Steuer berechnet.

Bedeutet das, dass man in solchen Fällen auch immer die abweichende Steuerklassifikation des Kunden ändern muss (hier die manuelle Eingabe von 4)?

Danke für Eure Hilfe!!!