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TheAccountant
vor 4 Jahre
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem bei der Abrechnung eines Innenauftrags in das COPA.

Im Verrechnungsschema habe ich hinterlegt, dass die Primärkostenarten x und y (als Bestandteil einer Kostenartengruppe) mit der Abrechnungskostenart z (Kostenartentyp 21 Abrechnung intern) abgerechnet werden sollen.

Im dazugehörigen Ergebnisschema ist die Abrechnungskostenart z einem Wertfeld zugewiesen.

Wenn ich nun den Innenauftrag mit den Kostenarten x und y bebuche und anschließend abrechnen möchte, erhalte ich die Meldung, dass das Ergebnisschema vervollständigt werden muss, da x und y keine Ergebniszuordnung haben.

Die Meldung kann ich nicht nachvollziehen, da im Verrechnungsschema festgelegt ist, dass unter den Ursprungskostenarten keine kostenartengerechte Abrechnung erfolgen soll, sondern der Weg über die Abrechnungskostenart z gewählt wird. Daher dürfte doch x und y bei der Abrechnung gar nicht erst tangiert werden.

Mein CO-Berater kann leider nicht weiterhelfen. Ich bin der Meinung, dass das Customizing korrekt ist und ich das in der Form auch in anderen Firmen schon analog gehandhabt habe. Hat jemand vielleicht noch eine Idee woran es liegen kann?

Besten Dank im Voraus!

Förderer

Nachtfuxx
vor 4 Jahre
Hallo TheAccountant,

die Kostenarten X und Y sind in deinem Beispiel die Belastungskostenarten, die an einen Empfänger (Ergebnisobjekt) unter einer Abrechnungskostenart Z (Kostenartentyp 21) in die CO-PA abrechnen sollen. Demnach musst du im Ergebnisschema in der Ursprungszuordnung auch die Belastungskostenarten X/Y einem Wertfeld zuordnen und nicht die Abrechnungskostenart Z unter der in die CO-PA gebucht wird.

Viele Grüße

Nachtfuxx