Der einzige vollkommen unproblematische Fall der mir dazu gerade einfällt ( da ich ihn in der Praxis einsetze) ist, dass die Kopfkondition nur befüllt wird, wenn über Konditionssätze nichts in den Beleg eingestellt wurde. Dann ist das natürlich total unproblematisch.
Ein Praxisfall der mir hierzu einfällt ist, dass eine Konditionsart von dem einen Geschäftsbereich als Konditionssatz gepflegt wird der andere immer von Hand auf Kopfebene eingibt.
In den meisten anderen Fällen (eventuelle habe ich zu wenig Fantasie) ist es immer Problemanfällig Konditionen als Kopf- und Positionskondition zu verwenden wenn beides gleichzeitig einen Wert zur selben Kondition, in der selben Pos. liefert.
Dann sind mir solche "Mehrfachzeilen" wie du sie beschreibst, nämlich auch schon begegnet.
Auch das manuelle bearbeiten von ursprünglichen Kopfkonditionen in der Position kann zu "unlogischen" Ergebnissen führen.
Außerdem ist zu beachten, dass die Preifindung für Positionsübergreifende Konditionen (also z.B. Gruppenkonditionen) nach der Preisfindung von Positionen läuft inkl. der Logiken der Konditionsausschlüsse. Gewisse Ausschlüsse können mangels noch nichterfolgter Preisfindung also nicht funktionieren bzw. nicht ohne Programmierung.
In deinem Fall handelt es sich um Auschlüsse zwischen 2 Gruppenkonditionen wenn ich das richtig verstehe und dann musst du auf die Funktionseinschränkung:
"Abschließend kann für Gruppenkonditionen in Ausschlußgruppen daher folgendes Fazit getroffen werden:
Soll eine Gruppenkondition 'B' eine Gruppenkondition 'A' ausschliessen, so darf 'A' keinen Einfluß auf die Ermittlung der Basis von Konditionen haben, welche (gemäss Stufennummer im Kalkulationsschema) zwischen 'A' und 'B' liegen."
siehe auch 217009 - Konditionsausschluss bei Gruppenkonditionen
Ich hoffe meine Ausführungen helfen wenigstens etwas!?
*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system
*so this check can not stop (him) anyway.