SAP Jobsuche bei DV-Treff


Suchen
broesel
  • broesel
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 12 Jahre

Gibt es eine Möglichkeit, das Rechnungsdatum einer Ausgangslieferung auf das Datum des Wareneingangs zu setzen?

Hintergrund: bei Frei-Haus-Lieferungen ist der Eigentumsübergang der Ware und somit auch das Rechnungsdatum der Zeitpunkt der Anlieferung, während bei Ab-Werk-Lieferungen das Abgangsdatum genommen werden muss. Das Problem stellt sich speziell bei Lieferungen über den Monatswechsel.

Danke

Korvin
vor 12 Jahre

Hallo Broesel,

es sieht danach aus, dass im Standard Fakturadatum "für Fakturaindex und Druck Datum, an dem die Fakturierung durchgeführt und in der Buchhaltung gebucht wird...Sind keine Rechnungstermine vereinbart, dann bildet bei der lieferbezogenen Fakturierung das Ist-Warenausgangsdatum und bei der auftragsbezogenen Fakturierung das Fakturadatum des Auftrags die Basis des Fakturadatums."

auf Anhieb fallen mir 3 Möglichkeiten ein:

1. Fakturasperre immer zu setzen und erst wenn der Wareneinang gemeldet wurde, diese rauszunehmen, manuell Faktura erstellen und manuell das gewünschte Datum in der Faktura eintragen.
2. Über Userexit in Lieferung das Fakturadatum um die Transitzeit aus Route (bei Abholung =0) upzudaten.
3. Beim Versand über Parcel Services (UPS, TNT und Ähnliche) kann man von diesen sich eine Empfangsbestätigung in elektronischer Form zukommen lassen. Dann ensprechend Fakturasperre immer zu setzen. Ein Programm zu schreiben, welches die Daten des Frachtführers einliest und bei zugestellten Sendungen die Fakturasperre entfernt, sowie das tatsächliche Empfangsdatum in das Feld Fakturadatum der Lieferung schreibt.

Wenn es elegantere Ansätze gibt, bin ich natürlich auch interessiert diese zu erfahren ;-)

Gruß

PrinzJohn
vor 12 Jahre

Hallo,

kein Hinweis zur Vorgehensweise, aber eine Frage, ob die Anforderung sinnvoll ist.

Frei Haus definiert, wer die Kosten des Transportes trägt. Der Gefahrenübergang geht vom Käufer zum Verkäufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Ich sehe hier Notwendigkeit,  den Prozess zu ändern. Rechnungsdatum = Warenausgangsdatum.

Wenn das wirklich so wäre, hätte es SAP eine Lösung, da frei Haus nicht unüblich ist.

Patrick

 

 

 

Korvin
vor 12 Jahre

Hallo Patrick,

du schreibst "Frei Haus definiert, wer die Kosten des Transportes trägt. Der Gefahrenübergang geht vom Käufer zum Verkäufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Ich sehe hier Notwendigkeit,  den Prozess zu ändern. Rechnungsdatum = Warenausgangsdatum." Gefahrenübergang vom Käufer zum Verkäufer??? ich denke, dass du dich da bei der Formulierung vertan hast.

laut Wiki

"Frei Haus gehört nicht zu den Incoterms; es gibt auch keine gesetzliche Definition dieser Klausel. Was mit „frei Haus“ gemeint ist, muss im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen für die Abnahme von erworbenen Waren gesehen werden.

Die deutsche Vereinbarung regelt, dass ohne weitere Absprache eine Schickschuld (und nicht eine Hol- oder Bringschuld) zugrunde liegt. Demnach sind, in Abweichung von gesetzlichen Regelungen, die Kosten des Versandes (und der Verpackung) vom Verkäufer der Ware zu tragen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht jedoch vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Der Frachtführer oder Spediteur hat zwar die Ware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§§ 407-450 HGB) zu versichern, jedoch nur zu den genannten Haftungsgrenzen (i.d.R. 8,33 SZR pro kg Warengewicht). Geht demnach die Ware während des Transportes unter, so haftet zwar der Frachtführer, den darüber hinausgehenden Schaden muss dann jedoch der Käufer (oder dessen Versicherung) tragen"

Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ist nicht zwangsläufig der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Eigentumsübergang wird durch Vertragswerk bzw. HGB/BGB geregelt. Vereinfacht würde ich Sagen, dass der Eigentum erst beim gegenseitigen Erfüllen des Kaufvertrages durch beide Parteien erfolgt, bedeutet Käufer räumt Besitz an dem Kaufgegenstand ein und der Verkäufer zahlt den vereinbarten Preis. Erst dann hat Eigentum gewechselt. Daher erscheint es manchmal durchaus sinnvoll die Rechnung auf das Datum des Besitzeinräumens zu setzen. Letztendelich ist es aber den beiden Vertragsparteien überlassen, wie diese Ihr Vertragswerk gestalten.

Gruß

PrinzJohn
vor 12 Jahre

Klar muss vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.

Allerdings bin ich immer noch überzeugt, dass Frei Haus keine Auswirkung auf die Rechnungstellung hat.

 

Patrick.

 

Korvin
vor 12 Jahre
PrinzJohn schrieb:

Allerdings bin ich immer noch überzeugt, dass Frei Haus keine Auswirkung auf die Rechnungstellung hat.

gebe ich dir Recht mit, da der Zeitpunkt der Rechnungstellung eigentlich doch frei festzulegen ist. Nur ist es zu beachten, wenn Fakturadatum<>WA-Datum ist, dass man entsprechende Abgrenzungsposten bucht, um periodengerecht zu bleiben.

Gruß

broesel
  • broesel
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 12 Jahre
Korvin schrieb:

Hallo Broesel,

es sieht danach aus, dass im Standard Fakturadatum "für Fakturaindex und Druck Datum, an dem die Fakturierung durchgeführt und in der Buchhaltung gebucht wird...Sind keine Rechnungstermine vereinbart, dann bildet bei der lieferbezogenen Fakturierung das Ist-Warenausgangsdatum und bei der auftragsbezogenen Fakturierung das Fakturadatum des Auftrags die Basis des Fakturadatums."

auf Anhieb fallen mir 3 Möglichkeiten ein:

1. Fakturasperre immer zu setzen und erst wenn der Wareneinang gemeldet wurde, diese rauszunehmen, manuell Faktura erstellen und manuell das gewünschte Datum in der Faktura eintragen.
2. Über Userexit in Lieferung das Fakturadatum um die Transitzeit aus Route (bei Abholung =0) upzudaten.
3. Beim Versand über Parcel Services (UPS, TNT und Ähnliche) kann man von diesen sich eine Empfangsbestätigung in elektronischer Form zukommen lassen. Dann ensprechend Fakturasperre immer zu setzen. Ein Programm zu schreiben, welches die Daten des Frachtführers einliest und bei zugestellten Sendungen die Fakturasperre entfernt, sowie das tatsächliche Empfangsdatum in das Feld Fakturadatum der Lieferung schreibt.

Wenn es elegantere Ansätze gibt, bin ich natürlich auch interessiert diese zu erfahren ;-)

Gruß

 

Hallo Korvin,

da ist ja wohl die Option 2 mit dem User Exit die beste Lösung, obwohl die bei uns nicht sehr gern gesehen werden. Unabhängig davon hätte ich eigentlich erwartet, daß das Eintreffdatum als fester Bestandteil einer Lieferung ohne Probleme auch als Datum für die Rechnungsstellung genutzt werden kann.

Hintergrund für diese Abgrenzung sind nicht nur rechtliche Gründe (wer bezahlt schon mit 2 Wochen Zahlungsziel, wenn die Ware 4 Wochen auf den Weltmeeren herumschippert!), sondern auch die Zahlungsbedingungen selbst (z.B. etwas wie Zahlung im Folgemonat nach Eintreffen der Ware - die Kunden sind da sehr phantasievoll im Gestalten neuer ZB).

 

Danke 

Korvin
vor 12 Jahre
broesel schrieb:

 

da ist ja wohl die Option 2 mit dem User Exit die beste Lösung, obwohl die bei uns nicht sehr gern gesehen werden. Unabhängig davon hätte ich eigentlich erwartet, daß das Eintreffdatum als fester Bestandteil einer Lieferung ohne Probleme auch als Datum für die Rechnungsstellung genutzt werden kann.

Hallo Broesel,

klaro kannst natürlich LFDAT verwenden. Nur die Steuerung ist halt ohne Eingriff, ob im Lieferungsuserexit oder halt bei der Datenübernahmeroutinge für Fakturen, nicht umzusetzen. An irgendeiner Stelle muss das System FKDAT=LFDAT setzen. Ich persönnlich würde bevorzugen, dies direkt in der Lieferung zu tun, anstatt später in Faktura bzw. bei Fakturaerstellung. Der Hintergrund ist, wenn du das Datum erst in der Faktura anpasst, dann steht in der Lieferung ggf. abweichendes und so etwas finde ich sehr verwirrend für den User.

Viel Erfolg!

Benutzer, die gerade dieses Thema lesen