Hallo Ulrich,
Vielen Dank, für Deine Ausführung.
Bei uns ist es in der Tat so, dass der Fertigwarenbestand zum S-Preis bewertet wird. Alle Warenbewegungen laufen ebenfalls zu diesem S-Preis. Insofern ist dieser Preis ein handelsrechtlich ermittelter Herstellkosten Preis. Dieser wird einmal im Jahr angepasst durch einen Kalkulationslauf (CK40n, CK22, CK24). Zur Inventur wird mit genau diesem S-Preis bewertet. Der Grund ist jetzt also gar nicht einmal nur eine Abwertung aufgrund eines z.B Niederstwerttests, Reichweite oder Gängigkeit, sondern kann auch eine Veränderung des S-Preises sein aufgrund, z. B. einer geänderten Kalkulationslosgröße, oder Anpassung von Tarifen oder GK-Zuschlägen sein. Das Ganze ist Make to Stock, und "anonymes Lager".
In meiner Firma wird gerade diskutiert Kundeneinzelbestände einzuführen (Make to Order). Es wird auch diskutiert Variantenkonfiguration zu machen.
Mir ist aufgefallen, dass konfigurierte Materialien (Mat.-Art KMAT) in unserem System so gecustomized waren, dass sie unbewertet waren. Auch im Internet habe ich vielfach gefunden, dass KMAT-s unbewertet sein sollten (Warum eigentlich? nur um Buchungsbelege zu sparen? Gibt es sonst noch einen Vorteil?). Das hat mich dann zu der Frage geführt, wie man denn unbewerteten Warenbestand sichtbar machen kann, wenn man es für eine Bilanz dann bräuchte (ist beantwortet, Danke Ulrich!).
Jetzt habe ich dem Fachbereich die Kundeneinzelbestände vorstellen wollen, und da kam die Frage auf: "Wir machen doch zur Inventur eine Umbewertung unseres S-Preises, für unsere Materialien im anonymen Lager. Wie würde das denn funktionieren bei einem Kundeneinzelbestand?"
So bin ich/sind wir auf dieses Thema gekommen. Ich habe keine Ahnung, ob so eine Forderung betriebswirtschaftlich überhaupt sinnvoll oder gängig ist.
Ich lese also aus Deiner Antwort heraus, dass ich Kundeneinzelbestände nur per MR21 umbewerten könnte, und es keine Analogie zu einer CK40n und CK24 gäbe.
Danke, Ulrich
Gruss