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anfaenger
vor 13 Jahre

Hallo,

habe da mal eine Frage zur gesetzlichen Kontrolle (Aussenhandel/Zoll). Bei der Doku zum Bereich "Klassifizierung des Materials" heißt es:

Verwendung                                                             
                                                                       
In diesem Arbeitsschritt definieren Sie die pro gesetzlicher Grundlage 
zulässigen, von den Behörden vergebenen Klassifizierungen.             
                                                                       
Beispiel                                                               
                                                                       
In der EU sind dies die offiziellen Ausfuhrlistennummern, in den USA die
Export Control Classifikation Numbers (ECCN), in Großbritannien die    
Nummern der internationalen Liste (IL).
                                
                                                                       

Theoretisch kann man hier jedoch einen freien Text erfassen. Hat jmd. Erfahrung damit, unterliegt die Mat.klassifizierung einer Revision der Zollbehörde?

Danke!

 

Chrischan


ECC 6.07, NW 7.4, SD, Logistik, C4C, EDI
lzq464
vor 13 Jahre
Hallo,

Du meinst sicher die Warentarifnummern mit deren Texten.

Diese verwenden wir i.d.R. auch so. Bei unseren eigen produzierten Waren ist der Text jedoch zu allgemein und wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Zollamt erweitert.  Da das Zollamt regelmäßig ins Haus kommt und Exportpapiere, Rechnungen, ... prüft, schaut man sicher auch auf diese Angaben.

Ansonsten einfach mal beim zuständigem Zollamt anfragen.

Grüsse
encore
vor 13 Jahre
Hallo Crischan,

hier findest du die offiziellen Nummern der Ausfuhrlisten. Diese sind nach meiner Kenntnis der Aussenwirtschafts-Regelungen  verbindlich.

http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/ausfuhrliste/index.html

Grüsse

nk